Reform der Schuldenbremse: Grüne wollen Grundgesetzänderung nicht zustimmen

Die Grünen haben angekündigt, dass sie der Grundgesetzänderung zur Reform der Schuldenbremse nicht zustimmen werden. Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Dröge, sagte in einer Pressekonferenz, die Co-Vorsitzende Britta Haßelmann und sie hätten ihrer Fraktion geraten, der Grundgesetzänderung nicht zuzustimmen.
Parteichefin Franziska Brantner unterstellt CDU und SPD, sie wollten lediglich Wahlgeschenke finanzieren. Sie selbst sieht sich in der Nachfolge von Wolfgang Schäuble, dem Vater der Schuldenbremse.
"Wir stehen zur Verantwortung für unser Land, aber wir stehen nicht zur Verfügung, die Wahlversprechen von CDU und SPD über Schulden zu finanzieren."
Brandtner sagte, eine Reform der Schuldenbremse sei notwendig, aber …:
"Wolfgang Schäuble würde sich im Grabe umdrehen, wenn er sehen würde, wie seine Partei die Schuldenbremse reformieren will, um Steuergeschenke damit zu finanzieren."
Eine Reform der Schuldenbremse lehnen die Grünen nicht grundsätzlich ab, fordern jedoch, dass ihre politischen Themen mehr Beachtung finden müssen. Vor allem beim Klimaschutz verlangen sie Nachbesserungen. Aber auch hinsichtlich Verteidigung und Sicherheit sehen die Grünen Defizite im vorliegenden Änderungsvorschlag. Sie beabsichtigen daher, einen eigenen Vorschlag einzubringen.
Das Schlimmste ist übrigens nicht, dass die kleine Koalition aus Union und SPD denkt, dass die Grünen einem Paket ohne jeden Klimaschutz zustimmen.Sondern dass sie anscheinend überzeugt sind, dass die Klimakrise entweder eine Spinnerei oder das alleinige Problem der Grünen ist.
— Ricarda Lang (@Ricarda_Lang) March 9, 2025
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat angekündigt, mit den Grünen das Gespräch zu suchen. Diese sollen noch heute stattfinden. Linnemann sagte, er halte es für legitim, dass die Grünen ihre Vorstellungen haben, die sie umgesetzt sehen wollen.
Die Vorschläge zur Grundgesetzänderung sollen am 13. März ins Plenum des Bundestages eingebracht werden, um am 18. März noch vom alten Bundestag verabschiedet zu werden. Das Verfahren ist hochumstritten. Die AfD hat unterdessen Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Sondersitzung des Bundestages eingereicht. Auch die Linke erwägt Klage.
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