Sächsischer Landtag: Kretschmer zum Ministerpräsidenten wiedergewählt
Michael Kretschmer (CDU) wurde im zweiten Wahlgang als Ministerpräsident Sachsens bestätigt.
Im ersten Wahlgang war Kretschmer noch gescheitert, erzielte dann aber im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit.
Im ersten Wahlgang stimmten 55 der 120 Landtagsabgeordneten für Kretschmer. Nötig gewesen wären mindestens 61 Stimmen. Im zweiten Wahlgang hat es dann geklappt. 69 Abgeordnete stimmten für den CDU-Mann. Im zweiten Wahlgang hätte bereits eine einfache Mehrheit ausgereicht.
Kretschmers CDU strebt eine Minderheitsregierung mit der SPD an. Zur Mehrheit im Parlament fehlen zehn Stimmen. Das heißt, künftig ist die Koalition auf Stimmen der Oppositon angewiesen. Dass dies funktionieren kann, hat die Wahl zum Ministerpräsidenten bereits bewiesen.
Um das Amt haben sich auch Jörg Urban (AfD) und Matthias Berger (Freie Wähler) beworben. Urban erhielt im ersten Wahlgang 40 Stimmen. Da die Abstimmung geheim war, lässt sich nur darüber spekulieren, aus welcher politischen Richtung die Stimmen für Kretschmer kamen. Viel deutet jedoch darauf, dass Kretschmer mit den Stimmen der AfD zum Ministerpräsidenten gekürt wurde. Auf Urban entfiel im zweiten Wahlgang lediglich eine Stimme.
Unmittelbar im Anschluss an die Wahl nahm Kretschmer die Wahl an und legte den Amtseid ab.
Mehr zum Thema – Wen interessiert der Wählerwille? SPD stimmt in Sachsen für Minderheitsregierung mit CDU
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.