"Bild", "Welt", "Spiegel" und "taz" wollen sich zu AfD-Wahlparty einklagen
Mehrere deutsche Mainstreammedien, die keine Einladung zur für den Abend des 1. September geplanten Wahlparty der AfD in Thüringen erhalten haben, versuchen derzeit, sich den Zutritt zu der Veranstaltung vor Gericht zu erstreiten.
Nach Angaben der dpa handelt es sich dabei unter anderem um das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, das grünennahe Blatt taz und die Springer-Produkte Bild und Welt. Die diese Zeitungen jeweils herausgebenden Unternehmen sollen inzwischen unabhängig voneinander Anträge auf den Erlass einstweiliger Anordnungen beim Landgericht Erfurt eingereicht haben, um doch noch Zutritt zur Party zu erhalten. Mit den Entscheidungen darüber wird im Laufe der Woche gerechnet.
Wie weiter berichtet wird, erklärt die AfD den Ausschluss dieser "Qualitätsmedien" damit, dass der Platz in dem gewählten und aus Sicherheitsgründen vorerst geheim gehaltenen Veranstaltungsort nicht für eine Vielzahl von Journalisten ausreiche. Der von der dpa zitierte Sprecher der Partei erklärte, dass der Saal nur 200 Besucher fasse. Für Journalisten seien 50 Plätze reserviert und dabei Einladungen an die Medien verschickt worden, die ständig über Landespolitik in Thüringen berichteten. Würde man noch mehr Reporter zulassen, würde der Platz für die eigenen Anhänger nicht ausreichen. "Dann braucht man auch keine Parteiveranstaltungen mehr organisieren."
Die AfD hat bei den am 1. September anstehenden Landtagswahlen die Aussicht, stärkste Kraft im Freistaat Thüringen zu werden. Gerechnet wird am Wahlabend mit massiven Protesten linksextremer Kräfte.
Mehr zum Thema - Sonntagsfrage: AfD erreicht höchsten Wert seit Monaten
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.