Hakenkreuz-Titel des Spiegel: Rechtsanwalt stellt Strafanzeige
Der in Berlin lebende US-Autor C. J. Hopkins wurde wegen einer Hakenkreuz-Kollage auf dem Deckblatt seines aktuellen Buches im Januar 2024 vor das Landgericht Berlin geladen. Angeklagt wurde er wegen zweier X-Postings mit dem Umschlagbild seines 2022 erschienenen Buches "The Rise of the New Normal Reich" (Der Aufstieg des Neuen-Normal-Reichs). Das Wort "Reich" wird im Englischen auch für das Nazi-Regime genutzt. Hopkins wurde in erster Instanz freigesprochen.
Der Vorwurf lautete "Verstoß gegen § 86a StGB" wegen der Darstellung eines angedeuteten Hakenkreuzes. Das Hamburger Magazin Der Spiegel nutzt aktuell für das Titelbild der Ausgabe 21/24: "75 Jahre Bundesrepublik – Nichts gelernt" ebenfalls ein Hakenkreuz. Grund für den Rechtsanwalt Markus Haintz, nun "Strafanzeige gegen die Spiegel-Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Berlin" einzureichen.
Haintz begründet sein juristisches Vorgehen mit dem Hinweis "des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole". Der Rechtsanwalt möchte damit auf das Vorgehen und die Vorwürfe gegen C. J. Hopkins reagieren. Dieser hatte am 17. Mai in einem X-Posting festgestellt:
"Die deutschen Behörden verfolgen mich strafrechtlich, weil ich das Cover-Bild meines Buches getwittert habe. Hier ist das Cover des neuen Spiegels. Ich bin so glücklich, in einem solchen Rechtsstaat zu leben!"
Die deutschen Behörden verfolgen mich strafrechtlich, weil ich das Cover-Bild meines Buches getwittert habe. Hier ist das Cover des neuen Spiegels. Ich bin so glücklich, in einem solchen Rechtsstaat zu leben! pic.twitter.com/1vKk5YYM7Y
— CJ Hopkins (@CJHopkins_Z23) May 17, 2024
Haintz erklärt ebenfalls auf X zu den Gründen seiner Anzeige:
"Hintergrund ist das neue Spiegel-Cover, welches die deutsche Bundesflagge mit einem Hakenkreuz verknüpft. Dieselbe Staatsanwaltschaft verfolgt den US-amerikanischen Autor und Satiriker Hopkins in einer – bezüglich des Hakenkreuzes – vergleichbaren Angelegenheit, weil dieser eine Maske mit einem Hakenkreuz auf X verbreitet hat. Ich bin auf die Argumentation der politisch abhängigen Staatsanwaltschaft Berlin sehr gespannt."
Haintz verweist nach Hinweisen von Kommentatoren darauf, dass die Staatsanwaltschaft infolge des von ihm genutzten § 86a Strafgesetzbuch (StGB) nicht die Chance besäße, ein mögliches Verfahren "mangels öffentlichem Interesse einzustellen". Unter dem X-Posting von Hopkins fasste Haintz die für ihn erkennbare Realität mit den Worten zusammen:
"Die politische abhängigen Staatsanwaltschaften sind sicher intellektuell in der Lage, § 86 Abs. 4 Strafgesetzbuch zu finden, was dazu führen müsste, eine Strafbarkeit zu verneinen. Während das Propagandablatt Der Spiegel ein Hakenkreuz aufs Cover drucken darf, gilt dies für oppositionelle Schriftsteller nicht. Juristisch ist das nicht zu begründen, aber weder unsere Staatsanwaltschaften noch die meisten Gerichte geben sich in solchen Fragen die Mühe, Begründungen zu suchen. Es wird das beantragt oder entschieden, was politisch opportun ist."
Bei der Verhandlung im Januar in Berlin resümierte die zuständige Richterin nach der Urteilsverkündung, dass die ihr vorliegenden Texte und Formulierungen von C. J. Hopkins das Verständnis von "totalitären Ansätzen in der Argumentationslinie" vermitteln würden. Die Unterstellung des US-Autors, dass die "deutsche Regierung alle belogen hätte", bezogen auf Ereignisse in den drei Jahren der "Corona-Krise", könne sie nicht nachvollziehen.
Für sie persönlich lasse sich lediglich erkennen, dass Darlegungen, Essays und Publikationen von Hopkins nicht anderes darstellen als "ideologisches Geschwurbel".
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte im Anschluss gegen den Freispruch von Hopkins Revision eingelegt. Es existiert ein Aktenzeichen, jedoch noch kein neuer Gerichtstermin.
Haintz bittet in seiner Anzeige "um Eingangsbestätigung und Mitteilung über die wesentlichen Verfahrensschritte".
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