Ministerien dementieren: Doch keine Haushaltssperre für das Sondervermögen der Bundeswehr
Das Finanzministerium und das Verteidigungsministerium haben einen Medienbericht dementiert, nach dem infolge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts auch das Sondervermögen für die Bundeswehr gesperrt wurde. Eine Sprecherin erklärte am Donnerstag, die am Dienstag verhängte hauswirtschaftliche Sperre betreffe nur künftige Finanzzusagen in den Kernhaushalten der Ministerien:
"Die Bewirtschaftung des Sondervermögens Bundeswehr ist hiervon nicht betroffen."
Zuvor hatte die Augsburger Allgemeine berichtet, dass das Bundesministerium der Finanzen das Bundesministerium der Verteidigung mit einer Haushaltssperre belegt habe, die auch das Sondervermögen betreffe.
Der Zeitung liege ein Schreiben aus dem Verteidigungsministerium vor, aus dem hervorgehe, dass die Haushaltssperre nicht nur den regulären Wehretat betrifft, sondern auch das 100 Milliarden Euro umfassende sogenannte Sondervermögen für die Truppe, das ein zentrales Element der vom Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufenen "Zeitenwende" darstellt.
In dem Schreiben heiße es:
"Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle von Ihnen aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt."
Das Sondervermögen war nach dem Beginn der russischen Sonderoperation in der Ukraine mit Verfassungsrang von der "Ampel"-Regierung eingeführt worden.
Die FDP-Abgeordnete und Rüstungslobbyistin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hatte das Sondervermögen noch am Mittwoch als angeblich "sicher" erklärt. Dazu sagte die klagefreudige Politikerin der Nachrichtenagentur dpa noch sehr optimistisch:
"Das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro bleibt weiter vorhanden, da es im Grundgesetz verankert ist. Hier gibt es keine Auswirkungen des Urteils."
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