Deutschland

Jura-Professor Schwab: Wie verfassungstreu ist eigentlich die Bundesregierung?

Laut der Bundesregierung sollen Schöffen künftig leichter abberufen werden können, falls bei ihnen "verfassungsfeindliche Aktivitäten" bekannt würden. Martin Schwab, Jurist und Mitglied der Partei "Die Basis", reagierte mit begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue der Bundesregierung.
Jura-Professor Schwab: Wie verfassungstreu ist eigentlich die Bundesregierung?Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Florian Gaertner/photothek

Auf ihrer Facebook-Seite kündigte die Bundesregierung in der vergangenen Woche eine Gesetzesänderung an. So sollen Schöffen in Zukunft leichter abberufen werden können, wenn nach ihrem Antritt des Ehrenamtes "verfassungsfeindliche Aktivitäten" bekannt werden. Schöffen können in Deutschland als ehrenamtliche Richter das Urteil in einem Strafprozess entscheidend beeinflussen. Sie haben u. a. das Recht, während der Verhandlung Fragen zu stellen, und sind sowohl bei der Urteilsfindung als auch bei der Festsetzung des Strafmaßes dem Berufsrichter gleichgestellt.

Schöffen tragen damit im besten Fall zu einer lebensnahen Rechtsprechung bei und ergänzen den fachlichen Blick jedes Richters. Aufgrund der nachweislichen Voreingenommenheit von Richtern und Staatsanwälten bei politischen Reizthemen ist die unparteiliche Sicht von Schöffen unersetzlich. Ein Vorwurf angeblich "verfassungsfeindlicher Aktivitäten" kann hingegen leicht als Vorwand missbraucht werden, um unliebsame unabhängige Bürger aus der Sphäre der Rechtsprechung des Staates zu verdrängen.

Wie verfassungstreu ist eigentlich die Bundesregierung?

So scheint es auch der Jurist und Hochschullehrer Martin Schwab zu sehen, als er den jüngsten Facebook-Beitrag der Bundesregierung zum Anlass nahm, seine Zweifel vielmehr an der Verfassungstreue der Mitglieder des Bundeskabinetts und von Abgeordneten des Bundestages zu äußern. Denn wo könnte die Überprüfung auf "verfassungsfeindlicher Aktivitäten" wichtiger sein als in der Regierung und dem höchsten Organ der Gesetzgebung?

Der Befund des Juristen ist in der Tat erschreckend. Ein Bundeskanzler, der in seiner Corona-Politik keine roten Linien sehen wollte, Abgeordnete des Parlaments, die erst für eine Impfpflicht gegen COVID-19 stimmten, später durch ihr Votum die Aufarbeitung der Corona-Politik verhinderten und nun auch noch für den sogenannten Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eintreten.

Hinzu kommen eine Bundesaußenministerin, die sich derart in Rage redet, dass sie ganz aus Versehen eben mal Russland den Krieg erklärte, eine Bundesministerin des Innern, die Beamten die Beweislast für ihre Verfassungstreue auferlegen will und die den Verfassungsschutz nutzt, um Regierungskritiker unter dem Vorwand "Delegitimierung des Staates" überwachen zu lassen, und ein Bundeswirtschaftsminister, der versuchte, die hoheitliche Entscheidung des Deutschen Bundestags über ein fragwürdiges "Heizgesetz" verbindlich vorwegzunehmen.

Die Liste ließe sich vermutlich fortsetzen.

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