Deutschland

Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen nur noch für Besucher

Während die meisten Corona-Maßnahmen im Alltag bereits vor einem Monat weggefallen sind, galt dies nicht in medizinischen Einrichtungen und in der Pflege. Seit heute müssen Beschäftigte und Bewohner, zum Beispiel auch in Pflegeheimen, keine Mund-Nasen-Maske mehr tragen, Besucher müssen sich wenigstens nicht mehr testen lassen.
OP-MaskeQuelle: Legion-media.ru © Wirestock

Ab heute fällt auch die Corona-Testpflicht für Besucher medizinischer Einrichtungen weg. Damit endet auch die staatliche Finanzierung der "Bürgertests". Ebenso müssen Beschäftigte und Bewohner von Pflegeheimen künftig keine Maske mehr tragen. Die Mund-Nasen-Maskenpflicht für Besucher entsprechender Einrichtungen bleibt jedoch noch bis zum 7. April bestehen.

Die Präsidentin des deutschen Pflegerats Christine Vogler sagte, dass es bei den Bewohnern von Pflegeheimen schon lange überfällig gewesen sei, dass sie die Masken abnehmen können. Die Interaktion zwischen Pflegekräften und Pflegebedürftigen sei durch die Masken stets gehemmt worden:

"Wir sehen das auch als Entlastung für die Kolleginnen und Kollegen, die seit drei Jahren die Masken tragen, während sie der Rest der Bevölkerung schon lange an vielen Stellen abgelegt hat."

Mehr zum Thema – Untersuchung zur Herkunft des Coronavirus ausgesetzt? WHO dementiert

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.