Deutschland

SPD-Schiedskommission: Schröder kein Verstoß nachzuweisen

Jetzt wurde der Schiedsspruch im Ausschlussverfahren gegen Gerhard Schröder in der SPD bekannt. Im Juni war öffentlich geworden, dass mehrere Parteigliederungen einen entsprechenden Antrag gegen ihn gestellt hatten.
SPD-Schiedskommission: Schröder kein Verstoß nachzuweisenQuelle: www.globallookpress.com © Ole Spata

Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover hat entschieden: Altkanzler Gerhard Schröder bleibt Mitglied der SPD.

"Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover hat festgestellt, dass sich der Antragsgegner Gerhard Schröder eines Verstoßes gegen die Parteiordnung nicht schuldig gemacht hat, da ihm kein Verstoß nachzuweisen ist."

Die Schiedskommission ist allerdings nur die erste Instanz in einem Verfahren, das sich noch über die Schiedskommission des Bezirks Hannover und die Bundesschiedskommission ziehen kann, sollte gegen die Entscheidung Berufung eingelegt werden. Dem Spiegel gegenüber hat der SPD-Ortsverein Essen-Frohnhausen das bereits angekündigt. Die Welt meint sogar, seinen Gegnern juristische Tipps erteilen zu müssen.

Mitgliedschaft in einer Partei ist mit der Verpflichtung verbunden, die Satzung einzuhalten. Wenn eine Parteigliederung der Überzeugung ist, ein Mitglied habe gegen die Satzung verstoßen, kann sie ein Verfahren bei der örtlich zuständigen Schiedskommission beantragen. Dieses Verfahren kann mit einer Bestätigung der Mitgliedschaft, einem Ausschluss oder auch einer Rüge oder unterschiedlichen Parteistrafen enden.

Die Schiedskommissionen werden auf der jeweiligen Ebene gewählt und setzen sich meist aus professionellen Juristen zusammen. Für das Binnenverhältnis in Parteien haben sie alleinige Entscheidungsgewalt; Verfahren vor öffentlichen Gerichten werden erst angenommen, wenn der parteiinterne Rechtsweg erschöpft ist. Es ist allerdings bereits vorgekommen, dass ein und derselbe Fall mehrmals vor einer Schiedskommission ausgetragen wurde; so erfolgte der Ausschluss von Thilo Sarrazin aus der SPD erst im zweiten Anlauf.

17 unterschiedliche Parteigliederungen sollen einen Antrag auf Ausschluss Gerhard Schröders gestellt haben. Die Begründung dürfte sich in allen Fällen auf seine Kontakte nach Russland beziehen; allerdings sind sowohl die Begründungen als auch die Verfahren vor Schiedskommissionen nicht öffentlich.

Im Mai hatte Schröder auf Kritik aus der SPD-Spitze hin seinen Aufsichtsratsposten bei Rosneft aufgegeben; mittlerweile hat der Haushaltsausschuss des Bundestages, mit Beteiligung seiner eigenen Partei, außerdem beschlossen, ihm das Büro zu entziehen, das bisher noch jedem ehemaligen Bundeskanzler zugestanden worden ist.

Das Urteil der Parteischiedskommission wurde bereits am 15. Juli gefällt und seither geprüft. Das ist eine unübliche Verfahrensweise, weil sie die Gültigkeit der Entscheidung bereits außerhalb des Berufungsverfahrens infrage stellt; sie deutet an, dass die Parteispitze lieber ein anderes Ergebnis gesehen hätte.

Für die Tagesschau, die, wie die gesamte übrige Medienlandschaft, über das Verfahrensergebnis mit einer gewissen Betrübnis berichtet, ist auch Schröders Reise nach Moskau im Juli ein weiteres Vergehen.

"Im Juli erklärte der Altkanzler zudem, er wolle seinen Draht zu Putin weiter aufrechterhalten und glaube nicht an eine militärische Lösung in der Ukraine." Kontakte zu halten und diplomatische Lösungen zu suchen wird bereits als verwerflich gesehen.

Der Co-Vorsitzende der SPD, Lars Klingbeil, nahm das Ergebnis zur Kenntnis, betonte aber Distanz:

"Für uns steht fest: Politisch ist Gerhard Schröder mit seinen Positionen in der SPD isoliert."

Mehr zum Thema -Gerhard Schröder: Inbetriebnahme von Nord Stream 2 "einfachste Lösung"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.