Nach Todesfahrt von Berlin: 29-Jähriger kommt in Psychiatrie
In den Stunden nach der Todesfahrt in Berlin am 8. Juni verdichteten sich die Hinweise, nun ist sich die Staatsanwaltschaft sicher: Eine psychische Erkrankung des Autofahrers hat nach Überzeugung der Ermittler dazu geführt, dass der 29-Jährige über Gehwege des Kurfürstendamms und der Tauentzienstraße in Menschenansammlungen raste. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann nun Mord in einem Fall und versuchten Mord in 17 Fällen vor und will, dass er bis zum Prozess in einem psychiatrischen Krankenhaus bleibt.
Besonders von der Tat getroffen ist eine Schulklasse aus Bad Arolsen, deren Ausflug in die Hauptstadt damit ein jähes Ende fand. Nach dem Tod einer Lehrerin steht die kleine nordhessische Stadt unter Schock und bangt um sieben verletzte Jugendliche und einen weiteren verletzten Lehrer. Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft wurden insgesamt mehr als 30 Menschen verletzt.
Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der am Tatort festgenommene Mann an einer paranoiden Schizophrenie leide, sagte am Donnerstag der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Sebastian Büchner. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 29-Jährigen seien Medikamente gefunden worden. Der Beschuldigte habe seine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden. Am Abend erließ das Amtsgericht Tiergarten den von der Staatsanwaltschaft beantragten Unterbringungsbefehl.
Bei der Todesfahrt am Mittwoch sei der Beschuldigte in zwei Menschengruppen gefahren, so Büchner. Er sei "bewusst mit einem Fahrzeug" in eine erste Gruppe von Menschen an der Ecke Ku'damm und Rankestraße sowie dann auf der Tauentzienstraße in eine Gruppe von Schülern und Lehrern gefahren. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen terroristischen Hintergrund. Auch ein Verkehrsunfall lasse sich laut Staatsanwaltschaft derzeit ausschließen.
Von der Bundes- und Landesregierung wurde der Vorfall als "Amoktat" eingestuft. Staatsanwaltschaft und Polizei nutzten den Begriff "Amoktat" hingegen zunächst bewusst nicht. Der Fall weckt auch Erinnerungen an eine Amokfahrt auf der Berliner Stadtautobahn A100 im August 2020, als ein Autofahrer gezielt drei Motorradfahrer rammte. Er wurde vom Gericht in die Psychiatrie eingewiesen.
Die Arbeit der Ermittler geht nun weiter. Für sie geht es nun darum, die genauen Umstände und Hintergründe der Tat aufzuklären. Hierzu sollen Sachverständige – sowohl für die psychiatrische Expertise als auch für den Hergang des Geschehens – beauftragt und Zeugen vernommen werden.
Ermittlungen müssten nun zeigen, ob hinter der Tat möglicherweise noch mehr stehe als die psychische Erkrankung des Fahrers, sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD).
Laut einem rbb-Bericht soll der Tatverdächtige nach einem Vorfall im Jahr 2020 schon einmal in eine psychiatrische Klinik überstellt worden sein, wo demnach eine Einweisung geprüft werden sollte.
Laut Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sei der 29-jährige Tatverdächtige armenischer Herkunft und wurde 2015 eingebürgert. Polizeilich sei er öfter aufgefallen. Es habe Ermittlungen gegeben wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und Beleidigung, führte Berlins Innensenatorin am Donnerstag aus.
Der Tatort befindet sich unweit der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche am Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg. Dort war im Dezember 2016 ein islamistischer Attentäter in einen Weihnachtsmarkt gefahren.
Mehr zum Thema - Staatsanwaltschaft: "Unfälle" auf A100 waren islamistisch motivierter Anschlag
(dpa/rt)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.