Deutschland

Justizministerium Rheinland-Pfalz muss sich nicht zur Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg äußern

Laut einem jetzt ergangenen Urteil vom Verwaltungsgericht in Mainz müsse sich das rheinland-pfälzische Justizministerium nicht äußern, welche Informationen ihm über die Rolle des US-Militärstützpunktes Ramstein bei den weltweiten Einsätzen von US-Kampfdrohnen vorliegen. Damit wurde die Klage des Friedensaktivisten Hermann Theisen kurzerhand abgewiesen.
Justizministerium Rheinland-Pfalz muss sich nicht zur Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg äußernQuelle: Gettyimages.ru © picture alliance

Was weiß das rheinland-pfälzische Justizministerium über die Rolle des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein im jahrzehntelangen Drohnenkrieg der USA? Muss die Behörde Auskunft über den Stand möglicher staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geben? Nein, entschied nun das Verwaltungsgericht Mainz und wies eine darauf abzielende Klage des Friedensaktivisten Hermann Theisen ab. Das Justizministerium sei im vorliegenden Fall "keine Transparente Stelle", heißt es in dem Urteil.  

Theisen versucht seit Langem in Erfahrung zu bringen, welche Erkenntnisse der deutschen Landesregierung unter der Ministerpräsidentin "Malu" Dreyer (SPD) und ihrem Justizminister Herbert Mertin (FDP) zur Rolle des US Air Base in Ramstein beim US-Drohnenkrieg vorliegen. Weil Theisen bislang auf eine Mauer des Schweigens gestoßen war, reichte er unter Berufung auf das Landestransparenzgesetz Klage vor dem Verwaltungsgericht in Mainz ein.

Das rheinland-pfälzische Justizministerium hatte die Auskunftsanfrage Theisens vor Gericht allerdings weiterhin abgelehnt, mit der ministeriellen Begründung: Die eingeforderten Informationen bezögen sich auf ein Ermittlungsverfahren, das zum Zeitpunkt der Anfrage bereits eingestellt gewesen wäre. Zudem stünden einer Beantwortung die im Landestransparenzgesetz aufgeführten Ausschlussgründe wie etwa der Schutz von Staatsgeheimnissen entgegen. Das sahen die Richter in Mainz ähnlich und entsprachen mit ihrem Urteil nun den Bedenken des Justizministeriums. 

Das Urteil sei enttäuschend, erklärte Friedensaktivist Theisen dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz ist sehr enttäuschend, da es dem rheinland-pfälzischen Justizministerium quasi einen Persilschein ausstellt, um auch weiterhin die Rolle der Air Base Ramstein bei extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen unaufgeklärt lassen zu können", so Theisen. Es sei eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig, bei Menschenrechtsverletzungen auf Länder wie Russland oder China zu zeigen, aber vor der eigenen Haustüre die Augen zu verschließen. Gegen das Urteil möchte Theisen nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz einlegen.

Gegner des US-Drohnenkrieges kritisieren seit Jahren, dass der US- Luftwaffenstützpunkt Ramstein als wichtige "Relaisstation" für die Steuerung von US-Kampfdrohnen in verschiedenen Konfliktregionen der Welt genutzt wurde und wird. Ohne die dortigen Satelliten-Relais-Stationen könnten dem Ex-Drohnenpilot Brandon Bryant zufolge keine Steuerbefehle aus den USA an die Drohnen in den Zielregionen übermittelt werden. Auf Bryants Enthüllungen hin gab es in den vergangenen Jahren tatsächlich immer wieder auch Bestrebungen, dass deutsche Behörden genauer ausleuchten sollten, was dort in Ramstein alles passiert. Allerdings erklärten deutsche Regierungsvertreter lange Jahre, dazu lägen ihnen gar keine Erkenntnisse vor.

Dabei kamen in den letzten 16 Jahren bei schätzungsweise mehr als 14.000 US-Drohnenangriffen zwischen geschätzt 910 und 2.200 Zivilisten ums Leben. Das berichtete das Bureau of Investigative Journalism in London. Das US-Militär flog Drohnenangriffe auf Ziele in Afghanistan, im Jemen, in Pakistan sowie in Somalia – und bei allen vermutlich unter Beteiligung der Elektronik auf dem Gelände der US Air Base in Ramstein. 

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