Lauterbach fordert Länder zur Anwendung der Hotspot-Regelung auf
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am Montag mit den Gesundheitsministern der Länder über die Möglichkeiten beraten, die sich nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ergeben. Nach der Gesundheitsministerkonferenz sagte Lauterbach, dass einige Länder den Antrag gestellt hätten, das Infektionsschutzgesetz noch einmal anzupassen, was jedoch abgelehnt worden sei:
"Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz bleibt die Grundlage der Maßnahmen, die wir in den nächsten Wochen und Monaten ergreifen werden."
Gegen den Protest der Länder hatte die Ampelkoalition eine neue bundesweite Rechtsgrundlage durchgesetzt, nach der weniger Maßnahmen wie beispielsweise Masken und Tests in Einrichtungen wie Pflegeheimen erlaubt sind.
Die Länder können nach einer Übergangsfrist bis zum Samstag (2. April) allerdings für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen wie verstärkten Maskenpflichten und Zugangsregelungen verhängen, wenn das Landesparlament eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder hatten beklagt, dass hierbei keine rechtssichere Regelung möglich sei. Zuvor hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) klargestellt:
"Das Gesetz ist eindeutig: Die Bundesländer können Corona-Maßnahmen pauschal nur maximal bis zum 2. April verlängern. Danach gilt die Hotspot-Regelung."
Am beschlossenen Gesetz könne "auch eine Gesundheitsministerkonferenz nichts ändern, sondern nur der Deutsche Bundestag".
Lauterbach rief die Länder nun dazu auf, von der Hotspot-Regelung Gebrauch zu machen. Die Kriterien dafür seien klar definiert: die Verschiebung planbarer Eingriffe in Krankenhäusern, die Gefährdung der Notfallversorgung, das Unterschreiten von Personaluntergrenzen im Pflegebereich und der Zwang zur Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser.
Lauterbach begrüßte, dass Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von der Hotspot-Regelung Gebrauch machen und rief weitere Bundesländer auf, dem Beispiel zu folgen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lehnte dies jedoch ab und bezeichnete das Infektionsschutzgesetz als "schlampig gemacht".
#Bayern wird die #Hotspot-Regel so zunächst nicht anwenden. Wir beobachten die Infektionslage weiter genau. Aber es fehlt einfach eine verlässliche Grundlage. Wichtig sind zum Beispiel Tests als Basisschutz. Der Bund sollte nacharbeiten. #corona
— Markus Söder (@Markus_Soeder) March 28, 2022
Lauterbach erklärte bei Bild-TV auch, dass die Forderung des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach einer bundesweiten Verlängerung der Maskenpflicht rechtlich nicht möglich sei. Er betonte allerdings auch, dass er die Maskenpflicht beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre, und forderte die großen Supermarktketten auf, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und in ihren Filialen die Maskenpflicht durchzusetzen.
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