Es wird ernst: Impfpflicht im Pflegebereich kommt ab Dienstag – Bayern startet "Meldeportal"
Besonders Januar und Februar waren von Protesten gegen die Impfpflicht gegen das Coronavirus im Gesundheits- und Pflegebereich geprägt. Gebracht hat es wenig: Angestellte in Gesundheit und Pflege müssen ab Dienstag nachweisen, dass sie geimpft sind. Derzeit seien je nach Region zwischen 70 und 90 Prozent der Mitarbeiter geimpft, wie die Frankfurter Rundschau berichtet. In einigen Bundesländern, wie in Sachsen, sind es jedoch nur etwa zwei Drittel.
Neben Kündigung für Arbeitnehmer droht Arbeitgeber Bußgeld
Falls die Beschäftigten keinen Nachweis erbringen können, muss der Arbeitgeber das dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt melden. Die Behörden sollen dann die Betroffenen auffordern, den Nachweis in einer bestimmten Frist vorzulegen. Diese ist aber vom Gesetzgeber nicht näher definiert.
Weiterhin gilt: Grundsätzlich ist eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Personen möglich – bis das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat. Entscheidet sich das Gesundheitsamt für ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot, dürfte der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen. Weigern sich Beschäftigte dann immer noch, einen Nachweis vorzulegen, kann eine Kündigung die Folge sein. Zunächst sei jedoch mit einer Abmahnung zu rechnen.
Ein einmal ausgesprochenes Verbot gilt dann ab sofort: Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen eine vom Gesundheitsamt erlassene Anordnung haben keine aufschiebende Wirkung, wie es im Gesetz ausdrücklich heißt.
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten trotz eines amtlichen Verbots weiterarbeiten lassen – oder es nicht dem Gesundheitsamt melden, wenn ein Mitarbeiter keinen Nachweis vorlegt, droht ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro.
Bayern prescht bei Kontrolle vor
Die konkrete Kontrolle der Impfpflicht bleibt den Bundesländern vorbehalten. Um diese besser überwachen zu können, hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Montag ein Online-Meldeportal eingerichtet. Ähnliche Meldeportale gibt es in Niedersachsen und Baden-Württemberg.
Laut der Münchner TZ müssen betroffene Einrichtungen ab Mittwoch unter der Internetadresse www.impfpflicht-meldung.bayern.de das jeweils zuständige Gesundheitsamt darüber informieren, wenn Mitarbeiter keinen Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise kein ärztliches Attest vorlegen, das bescheinigt, eine Corona-Impfung sei nicht durchführbar. Holetschek kommentierte diesen Weg mit den Worten:
"Wir ermöglichen unseren Einrichtungen damit einen einheitlichen und vor allem unkomplizierten Meldeweg. [...] Da der Bund leider nicht in der Lage war, ein bundesweit einheitliches digitales Meldeportal zu schaffen, haben wir eine eigene bayerische Lösung auf den Weg gebracht."
Der bürokratische Aufwand sollte dabei dennoch nicht unterschätzt werden, denn die Einrichtungen brauchen für die Anmeldung ein Zertifikat des digitalen Steuerportals Elster. In Ausnahmen können sie laut Holetschek auch per Post melden.
Nicht geimpfte Pflegekräfte sollen zunächst beraten werden, dann soll eine förmliche Aufforderung zum Nachweis der Impfung folgen. Final stehen aber auch im Süden Bußgeldverfahren und ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot im Raum. Der bayerische Gesundheitsminister geht davon aus, dass es dazu ab dem Sommer kommen könnte.
Mehr zum Thema - Lauterbach rät Ungeimpften wieder einmal zur Impfung: "Tendenz steigt, viele Tote"
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.