Deutschland

Vertuschungsvorwürfe: Wiesendanger wehrt sich gegen Unterlassungserklärung von Drosten

Der Hamburger Physiker Roland Wiesendanger hatte schwere Vorwürfe gegen den Virologen Christian Drosten erhoben. Drostens Anwälte forderten Wiesendanger zu einer Unterlassungserklärung auf, doch dieser weigert sich. Die Angelegenheit geht nun wohl vor Gericht.
Vertuschungsvorwürfe: Wiesendanger wehrt sich gegen Unterlassungserklärung von DrostenQuelle: www.globallookpress.com © Florian Gaertner/photothek.de

Der Hamburger Physiker Roland Wiesendanger hatte in Interviews vor einigen Wochen schwere Vorwürfe gegen den Charité-Virologen Christian Drosten erhoben und behauptet, Drosten sei an einer Kampagne zur Vertuschung der Herkunft des Coronavirus beteiligt gewesen. Drostens Anwälte forderten Wiesendanger in der vergangenen Woche dazu auf, bis zum 7. März einen Entwurf zu einer Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zuvor hatte ein Netzwerk aus NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung darüber berichtet, denen das Schreiben zur Verfügung gestellt worden war. Wiesendanger hat die Frist jedoch verstreichen lassen.

Drostens Anwälte hatten angekündigt, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Hamburg einzureichen, falls die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird. Dies dürfte nun der Fall sein. Gegenüber der Welt erklärte ein Anwalt Wiesendangers, Drosten habe eine Veröffentlichung unterzeichnet, in der die von Wiesendanger vertretene Laborhypothese als Verschwörungstheorie gebrandmarkt wird, und dies auch im NDR-Podcast wiederholt:

"Wer sich derart scharf äußert, muss sich Kritik stellen, auch wenn sie unliebsam ist. Unser Mandant wird keine Unterlassungserklärung abgeben und sich in einem möglichen Gerichtsverfahren zur Wehr setzen."

Konkret geht es Drosten um Äußerungen Wiesendangers im Interview mit dem Magazin Cicero, in dem er dem Virologen vorwirft, an einer Kampagne zur Vertuschung des Coronavirus beteiligt zu sein. Das Magazin nahm das Interview nun vorerst offline. Wiesendanger hält es eher für wahrscheinlich, dass das Virus nicht natürlichen Ursprungs sei und aus einem Hochsicherheitslabor in Wuhan stamme.

Im Schreiben der Anwälte heißt es, dass im Interview eine "Vielzahl von unzutreffenden Tatsachenbehauptungen" getroffen wurde, durch die die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten verletzt worden seien. Wiesendanger solle sich nun dazu verpflichten, nicht mehr zu behaupten, Drosten habe "die Öffentlichkeit getäuscht" und "Unwahrheiten" von sich gegeben. Im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung versuchten die Anwälte auch darzulegen, warum Drosten ihrer Ansicht nach weder die Labortheorie ausgeschlossen habe noch etwas vertuschen wolle. Drosten gab diesbezüglich auch eine eidesstaatliche Versicherung ab. Wiesendanger weigerte sich dennoch, die Erklärung zu unterzeichnen. Jetzt wird sich wohl das Hamburger Landgericht mit dem Fall beschäftigen.

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