Urteil gegen SUV-Fahrer in Berlin: Bewährungsstrafe für Unfalltod von vier Menschen
Durfte sich der 45 Jahre alte Unfallverursacher ans Steuer setzen? Er litt unter einer Epilepsie-Erkrankung und hatte gerade erst eine Gehirn-Operation hinter sich. Trotzdem fuhr er Auto und verursachte am 6. September vor drei Jahren in Berlin einen tödlichen Unfall. Dieser wurde von einem Taxifahrer aufgenommen.
Zu sehen ist, wie der Fahrer auf die Gegenfahrbahn fährt, um einem Stau zu entgehen. Ein Krampfanfall soll nach Angaben des Unfallverursachers der Grund gewesen sein, weshalb er schließlich auf den Gehweg geriet.
Das Fahrzeug überschlug sich dort und erfasste vier Menschen. Unter den Todesopfern waren ein drei Jahre altes Kind und dessen Großmutter sowie zwei Männer Ende 20. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Bewährung gefordert. Ihrer Ansicht nach hätte sich der Fahrer bewusst den Anweisungen der Ärzte widersetzt.
Der Sachverständige für Straßenverkehrsunfälle Michael Weyde hegt Zweifel an der Theorie des epileptischen Anfalls. Gegenüber der Bild-Zeitung sagte er:
"Bei einem epileptischen Anfall fährt man nicht auf die Gegenfahrbahn und fährt geradlinig an den wartenden Autos vorbei."
Der Fall löste auch eine neue Debatte über die Sicherheit von SUV-Fahrzeugen im Allgemeinen aus. Das Landgericht Berlin kam zu dem Ergebnis, dass nicht der Fahrzeugtyp Schuld an der schwere des Unfallausgangs hatte, sondern die Tatsache, dass der Mann nicht fahrtauglich war:
"Er hätte erkennen können und müssen, dass er sich nicht hinter das Steuer setzen durfte."
Mehr zum Thema - Brandenburg: Auto fährt in Fußgängergruppe – Frau tot, Kind und Mann schwer verletzt
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.