Kanzler Scholz: Auch seine Hamburger Wohnung wird rund um die Uhr bewacht
Bundeskanzler Olaf Scholz unterhält in dem Hamburger Stadtteil Altona-Altstadt weiterhin eine Privatwohnung. Auch dann, wenn der ehemalige Hamburger Bürgermeister nicht in seiner Heimatstadt weilt, wird diese nun rund um die Uhr bewacht. Dies hat das Bundeskriminalamt (BKA) beschlossen. Wie viele Polizisten dafür eingesetzt werden, wird aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich gemacht. Darüber hinaus sollen auch technische Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Bisher stand vor der Wohnung ein unauffälliger Polizei-Container. Nur wenn Scholz vor Ort war, gab es ein großes Polizeiaufgebot.
Nicht allen Mietern dürfte das Wohnen in einem Hochsicherheitstrakt gefallen. An seinem Hauptwohnsitz Potsdam legten Nachbarn, noch vor Scholz' Wahl zum Bundeskanzler, Beschwerden ein. Von den Sicherheitsvorkehrungen fühlten sie sich gestört und wollten den Personenschützern Hausverbot erteilen. Sie scheuten sich auch nicht vor einer offiziellen Beschwerde bei den zuständigen Behörden.
Nach einer neuen Umfrage von Infratest dimap hat Bundeskanzler Olaf Scholz an Zustimmung eingebüßt. Vor einem Monat noch konnte er sich 60 Prozent der Wählergunst sicher sein, bis heute ist der Rückhalt auf 43 Prozent gesunken. In den sozialen Medien fragte man sich angesichts der Spannungen zwischen Russland und dem Westen: "Wo ist Scholz?" und, ob er vergessen habe, dass er Kanzler ist.
Politikerzufriedenheit im ARD #DeutschlandTREND (3/3) pic.twitter.com/AtncGM8AzY
— infratest dimap (@infratestdimap) February 4, 2022
Mehr zum Thema - Neuer Kanzler-Wagen für Olaf Scholz – für 550.000 Euro gewappnet gegen Giftgasanschläge
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.