Deutschland

Holocaust-Verharmlosungen bei Corona-Protesten: Justiz schaltet sich ein

Viele Corona-Protestteilnehmer vergleichen die staatlichen Corona-Maßnahmen mit den Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung im Dritten Reich. Symbolisch kommt dies im Tragen eines "Judensterns" mit der Aufschrift "Ungeimpft" zum Ausdruck. Laut mehreren Justizministerien könne dies den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, weshalb jetzt auch Verfahren eingeleitet wurden.
Holocaust-Verharmlosungen bei Corona-Protesten: Justiz schaltet sich einQuelle: www.globallookpress.com © Hannelore Foerster/www.imago-images.de

Laut Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschlands (RND) geht die Justiz mehrerer Bundesländer aktuell verstärkt gegen Holocaust-verharmlosende Äußerungen und entsprechende Symbole bei Corona-Protesten vor. 

Auf den Demonstrationen, die sich überwiegend gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung richten, ist das Tragen eines sogenannten "Judensterns" mit der Aufschrift "Ungeimpft" ein beliebtes Mittel, um die mit den Corona-Maßnahmen einhergehende Ausgrenzung ungeimpfter Menschen mit derer der jüdischen Bevölkerung zu Anfang des Dritten Reichs zu vergleichen.

Verschiedene Justizministerien der Länder sind davon überzeugt, dass solche den Holocaust relativierenden Vergleiche den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) sieht diesen bereits als erfüllt an. Gegenüber dem RND betonte sie, es sei vollkommen richtig, "dass von der Staatsanwaltschaft Bremen generell der Anfangsverdacht der Volksverhetzung angenommen und entsprechend ermittelt wird". Schilling erklärte:

"Sich den gelben Stern anzuheften und dieses menschenverachtende Symbol des millionenfachen Mordes an jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit dem eigenen Impfstatus in Verbindung zu bringen, ist nicht nur geschmacklos, sondern erfüllt in meinen Augen den Straftatbestand der Volksverhetzung."

In Bayern habe man indes in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium ein Informationsschreiben für die Verbände der bayerischen Polizei erstellt, "in dem diese gebeten wurden, entsprechende Fälle zur Prüfung des Anfangsverdachts für eine Straftat der zuständigen Staatsanwaltschaft vorzulegen", so das bayerische Justizministerium auf Anfrage des RND

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) ergänzte, dass die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut unserer Verfassung sei. Jeder dürfe seine Meinung in Deutschland frei sagen und ohne Waffengewalt demonstrieren. Jedoch dürfe es in Deutschland keinen Platz für Antisemitismus geben:

"Wir haben eine besondere Verantwortung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens. Es ist unsere Aufgabe, den Judenhass in unserer Gesellschaft zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen. Deshalb gehen wir entschlossen dagegen vor."

Neben Bremen und Bayern sind auch die Generalstaatsanwaltschaften Sachsens und Hamburgs der Überzeugung, dass die Verbreitung den Holocaust relativierender Aufschriften und Aussagen grundsätzlich strafbar ist. Laut dem RND-Bericht halten die Justizministerien Hessens und Nordrhein-Westfalens die Erfüllung des Straftatbestands der Volksverhetzung zumindest für naheliegend.

Mehrere andere Bundesländer verwiesen auf die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik und gaben keine Bewertung ab.

Neben Demonstranten zog auch der kritisierte Publizist Henryk M. Broder, der selbst jüdischer Abstammung ist, im Rahmen der Sendung "Links. Rechts. Mitte" des Senders Servus TV Parallelen zwischen den Vorgängen der heutigen Zeit und denen der Anfänge des Dritten Reichs. "Der Holocaust hat nicht mit Auschwitz begonnen. Er hat damit begonnen, dass Juden ihre Haustiere abgeben mussten und auf bestimmten Bänken nicht sitzen durften", sagte Broder bei Servus TV

Die Juden wurden während des Dritten Reichs von den Nationalsozialisten dazu verpflichtet, einen sogenannten "Judenstern" in Form eines Zwangskennzeichens zum Zwecke der sichtbaren Identifizierung ihrer Herkunft zu tragen. Ihnen war der Zugang zu Restaurants und vielen Geschäften nicht gestattet. Der "Judenstern" diente den Geschäftsleuten als Erkennungszeichen, dass für die den Stern tragende Person keine Zugangsberechtigung zu den entsprechenden Räumlichkeiten bestand.  

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