Booster oder Schnelltest – Bund und Länder legen 2G+ für Gastronomie fest

Genesene und doppelt gegen COVID-19 Geimpfte müssen bei Bar- und Restaurantbesuchen künftig in ganz Deutschland einen Schnelltest vorlegen. Bundesregierung und Länderchefs verständigten sich zudem auf neue Quarantänezeiten.

In Deutschland ist der Zutritt zu Restaurants, Kneipen, Bars und Cafés für doppelt Geimpfte und Genesene bald nur noch mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest möglich. Darauf haben sich Bund und Länder nach Spiegel-Informationen in einer gemeinsamen Videokonferenz verständigt.

2G+ in Gastronomie

Die sogenannte 2G+-Regel gilt demnach bundesweit und unabhängig von der lokalen Inzidenz. Ausgenommen von der Testpflicht sind geboosterte Personen ab dem Tag ihrer Auffrischungsimpfung. Wer weder Impf- noch Genesenennachweis erbringen kann, dem bleibt der Zutritt in gastronomischen Betrieben gänzlich verwehrt.

Beim Vollzug und der Kontrolle der Regelung wollen die Länder "ein besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen legen", heißt es in dem Beschlusspapier weiter. Klubs und Diskotheken werden in allen Ländern "bis auf Weiteres" geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten. 

Neue Quarantäneregeln

Ebenfalls zwischen Bund und Ländern abgestimmt sind nach Spiegel-Informationen veränderte Quarantänezeiten. Für geboosterte Kontaktpersonen soll dem Beschluss zufolge die Quarantäne ganz entfallen. Infizierte und doppelt geimpfte oder genesene Kontaktpersonen müssen nur noch für zehn – statt vorher 14 – Tage in Isolation beziehungsweise Quarantäne.

Nach sieben Tagen können sie daraus entlassen werden, wenn sie einen negativen PCR- oder hochwertigen Antigentest vorlegen. Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe darf nach fünf Tagen mit obligatorischer PCR-Testung aus Quarantäne oder Isolation entlassen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Kinder dürfen ebenfalls nach fünf Tagen mit negativem Test aus der Quarantäne entlassen werden, bei der Isolation gelten für sie die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

Nicht in den gemeinsamen Beschluss geschafft hat es dagegen eine anfangs aufgestellte Forderung der unionsgeführten Bundesländer, den Bundestag erneut die "epidemische Lage nationaler Tragweite" feststellen zu lassen.

Mehr zum Thema - Wirtschaftsverbände fordern Nachjustierung der Corona-Hilfen