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Bayern sagt Ade zur Ampel: Hospitalisierungsrate für Corona-Maßnahmen nicht mehr relevant

Im September wurde in Bayern die Hospitalisierungsrate als Maßstab für Corona-Maßnahmen eingeführt. Nun wurde sie still und leise wieder aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gestrichen. Stattdessen gelten neue Regeln, die seit Dienstag nochmals verschärft wurden.
Bayern sagt Ade zur Ampel: Hospitalisierungsrate für Corona-Maßnahmen nicht mehr relevantQuelle: www.globallookpress.com © Florian Gaertner/photothek.de

Seit September richteten sich in Bayern die Corona-Maßnahmen nach der Zahl der belegten Krankenhaus- und Intensivbetten. Die sogenannte "Krankenhaus-Ampel" löste damit die Sieben-Tage-Inzidenz als Indikator für neue Regelungen ab. Später einigten sich Bund und Länder auf einer gemeinsamen Konferenz darauf, das Vorgehen zu vereinheitlichen und die Hospitalisierungsrate als neuen Maßstab zu nutzen. Diese gibt an, wie viele Menschen bezogen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche in den Krankenhäusern der Bundesländer aufgenommen wurden.

Da Bayern fast von Beginn an über dem höchsten Wert lag, standen jedoch keine Lockerungen in Aussicht. Bis zum 15. Dezember galten in Bayern zudem ohnehin strengere Maßnahmen. In der letzten Zeit war die Hospitalisierungsrate zwar wieder gesunken, Lockerungen wird es aber auch weiterhin kaum geben.

Grund dafür: In der 15. Fassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung spielt die Zahl der Intensivpatienten keine Rolle mehr. Lediglich die Hotspot-Regelung bleibt aus der vorherigen Verordnung erhalten: In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 1000 müssen Friseure, Gastronomie etc. schließen. Aktuell ist dies in keinem Landkreis der Fall.

Aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante hatten sich Bund und Länder zudem noch vor Weihnachten auf Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene geeinigt. In Bayern traten diese ab dem 28. Dezember in Kraft. Demnach dürfen sich nur noch zehn geimpfte oder genesene Personen privat treffen. Nimmt ein Ungeimpfter teil, darf sich ein Haushalt nur noch mit zwei weiteren Personen treffen – davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Für Gaststätten gilt ab 22 Uhr eine Sperrstunde und die 2G-Regelung. Zum Jahreswechsel ist die Sperrstunde allerdings aufgehoben. An Silvester gilt ab 15 Uhr bis 9 Uhr des Neujahrstages außerdem ein Ansammlungsverbot für mehr als zehn Personen auf öffentlichen Plätzen. Dort gilt auch ein Alkoholverbot und ein Verbot für die Nutzung von Silvesterfeuerwerk. Clubs und Diskotheken sind bereits geschlossen, seit Dienstag sind zudem Tanzveranstaltungen generell untersagt.

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