Deutschland

Feiern à la Schleswig-Holstein: Geimpfte und Genesene tanzen in Clubs mit Maske

Einige Bundesländer verschärfen die Corona-Maßnahmen. Laut der neuen Verordnung der Landesregierung von Schleswig-Holstein etwa dürfen Clubs und Diskotheken von jetzt an nur mit halber Kapazität und unter Einhaltung der 2G-Plus-Regel öffnen. Zudem gilt eine Maskenpflicht – auch beim Tanzen.
Feiern à la Schleswig-Holstein: Geimpfte und Genesene tanzen in Clubs mit MaskeQuelle: www.globallookpress.com © Thomas Frey / imageBROKER.com

Bund und Länder hatten sich vor Weihnachten darauf verständigt, spätestens ab dem 28. Dezember das private und öffentliche Leben weiter einzuschränken. Grund sei die sich rasch ausbreitende Virusvariante Omikron.

So verschärften nun mehrere Bundesländer die Corona-Regeln. In Mecklenburg-Vorpommern etwa sind seit gestern Museen, Theater, Kinos und andere Freizeiteinrichtungen landesweit geschlossen. In Berlin wurden unter anderem die Kontaktbeschränkungen deutlich verschärft. So sind private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene drinnen wie draußen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt.

Für Treffen mit Ungeimpften gelten bereits seit Wochen strengere Regeln, die nun weiterhin in Kraft bleiben. Hierbei dürfen lediglich die Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zusammenkommen.

Den Clubs in Berlin ist es zwar erlaubt unter Einhaltung der 2G-Plus-Regel zu öffnen – wobei lediglich Geimpfte und Genesene mit einem negativen Schnelltest Zutritt haben –, aber das Tanzen ist weiterhin untersagt. Neu ist: Auch im Freien sind Tanzveranstaltungen nun verboten. 

In Schleswig-Holstein geht man hingegen einen etwas anderen Weg. Laut der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung darf in den dortigen Clubs und Diskotheken zwar weiterhin getanzt werden, aber nur mit Maske. In den Innenräumen ist zudem nur die halbe Besucherzahl gestattet, und lediglich Geimpfte oder Genesene mit einem aktuellen negativen Corona-Schnelltest dürfen hinein. Nur "geboosterte" Gäste, bei denen die Auffrischungsimpfung schon mehr als zwei Wochen zurückliegt, benötigen keinen Test. Maximal sind zudem 1.000 Gäste erlaubt.

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