Deutschland

"Luftbrücke" des Auswärtigen Amtes: Noch Tausende offene Rechnungen für Corona-Rückholaktion

260 Charterflieger schickte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 in alle Welt, um wegen Corona gestrandete Touristen nach Hause zu holen. Zwischen 200 und 1.000 Euro wurden den Passagieren später in Rechnung gestellt. Tausende Reiserückkehrer wollen bis heute nicht zahlen.
"Luftbrücke" des Auswärtigen Amtes: Noch Tausende offene Rechnungen für Corona-RückholaktionQuelle: AFP © Odd Andersen

Fast zwei Jahre nach der größten Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik zu Beginn der COVID-19-Pandemie sind noch Tausende Rechnungen offen. Etwa 7.000 der insgesamt mehr als 54.000 vom Auswärtigen Amt verschickten Zahlungsbescheide an die Passagiere der 260 Rettungsflüge sind noch gar nicht oder noch nicht ganz beglichen, wie die Nachrichtenagentur dpa aus dem Ministerium erfuhr. Größtenteils läuft die Zahlungsfrist noch, oder es wurde eine Ratenzahlung vereinbart. In 1.200 Fällen musste das Ministerium aber Mahnverfahren einleiten. Viele Passagiere wehren sich vor Gericht gegen eine Beteiligung an den Kosten. Von ursprünglich 201 Klagen sind 135 immer noch anhängig.

Der damalige Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte die Aktion am 17. März 2020 zusammen mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften gestartet, nachdem viele Länder kurzfristig ihre Grenzen geschlossen und Flugverbindungen gekappt hatten.

Insgesamt wurden etwa 240.000 Reisende zurückgebracht. Die Reiseveranstalter flogen die Touristen, die bei ihnen gebucht hatten, selbst kostenlos aus.

Gesamtkosten von 93,8 Millionen Euro

Für Individualreisende und andere Rückkehrwillige charterte das Auswärtige Amt Maschinen, die 260 Flüge absolvierten und bis Ende April etwa 67.000 Menschen aus rund 65 Ländern zurückbrachten. Von Juni an wurden die Rückkehrer zur Kasse gebeten. Die Gesamtkosten wurden damals auf 93,8 Millionen Euro geschätzt, knapp 40 Prozent davon sollten die Flugpassagiere selbst übernehmen.

Bislang wurden im Inland 54.306 Rechnungen über zusammen 31,7 Millionen Euro versendet. Eingenommen wurden davon bisher 28,6 Millionen Euro. Etwa 500 Rechnungen an deutsche Staatsangehörige im Ausland müssen noch verschickt werden.

Vier Millionen Euro erwartet das Auswärtige Amt noch von anderen Ländern für die Mitnahme ihrer Staatsbürger. Außerdem hat Deutschland EU-Beihilfen in Höhe von 38,1 Millionen erhalten. Unter dem Strich geht das Auswärtige Amt davon aus, 70 bis 75 Prozent der Kosten für die Rückholaktion zurückzubekommen.

Von 200 bis 1.000 Euro für den Flug

Die Ticketpreise lagen etwa im Bereich günstiger Economy-Tickets für die jeweiligen Regionen. Für Flüge von den Kanarischen Inseln und Nordafrika müssen 200 Euro gezahlt werden, für das südliche Afrika und die Karibik 500 Euro, Rückkehrer aus Südamerika und Asien bekamen 600 Euro in Rechnung gestellt, und wer aus Neuseeland, Australien oder von einer Südseeinsel zurückgeholt wurde, erhielt einen Zahlungsbescheid über 1.000 Euro.

Die "Luftbrücke" – wie Maas die Aktion bezeichnete – reichte bis ans andere Ende der Welt. Der abgelegenste Ort, aus dem Deutsche zurückgeholt wurden, waren die Cook-Inseln im Südpazifik – mehr als 16.000 Kilometer entfernt. 

Berliner Verwaltungsgericht wies zwei Klagen ab

Eine Woche vor Weihnachten entschied das Berliner Verwaltungsgericht in zwei Einzelfällen, dass die Kostenbeteiligung der Passagiere an den Flügen rechtmäßig ist. Verhandelt wurde die Klage einer sechsköpfigen Familie, die aus Mexiko geholt wurde und 600 Euro pro Person zahlen sollte. Der Charterflug der Lufthansa mit 282 Passagieren kostete das Auswärtige Amt 612.000 Euro, 2.170 Euro pro Passagier.

Außerdem ging es um eine dreiköpfige Familie, die aus Neuseeland zurückflog und pro Person 1.000 Euro zahlen sollte. Für den leeren Hinflug und den Rückflug aus Neuseeland mit 300 Passagieren berechnete die Lufthansa 995.000 Euro, mehr als 3.300 Euro pro Sitzplatz.

Die Richterin sagte, die Regierung sei laut Gesetz berechtigt gewesen, einen Teil der Kosten in Rechnung zu stellen. Die geforderten Pauschalsummen hätten "deutlich unter den tatsächlichen Kosten" gelegen. Die Anwälte der Kläger argumentierten, die Reisenden hätten zum Teil bereits billigere Rückfluge gebucht, die nicht erstattet worden seien. Zudem gelte das Konsulargesetz, auf das sich das Auswärtige Amt beruft, für Hilfe in Katastrophenfällen, nicht aber für den Pandemiefall.

Die Klagen sind noch nicht rechtskräftig. Bis die Abwicklung der Rückholaktion abgeschlossen ist, dürften noch einige Monate vergehen.

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(dpa/rt)

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