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Trotz VGH-Urteil: 2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg wird weiterhin durchgesetzt

Ungeimpfte Studenten dürften nicht von Präsenzveranstaltungen in Hochschulen ausgeschlossen werden, hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Freitag entschieden. Das Wissenschaftsministerium in Stuttgart hält dennoch an 2G fest.
Trotz VGH-Urteil: 2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg wird weiterhin durchgesetztQuelle: www.globallookpress.com © Uwe Anspach

Ungeimpfte dürften nicht von Vorlesungen in Hochschulen ausgeschlossen werden, hatte der Verwaltungsgerichtshof erst am Freitag deutlich gemacht, wie der SWR berichtet. Doch das wird von der Regierung in Stuttgart nicht umgesetzt: Ungeimpfte Studenten werden auch weiterhin von Präsenzveranstaltungen in Hochschulen in Baden-Württemberg verbannt, wie das Wissenschaftsministerium am Samstag mittgeteilt hat.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte die 2G-Regelung, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt, nach Angaben vom Freitag nur vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Wissenschaftsministerium werde noch am Wochenende die vom VGH geforderten Präzisierungen in der Corona-Verordnung Studienbetrieb vornehmen, teilte das Ministerium mit. Konkret hieß das:

"In der Sache bleibt die Regelung unverändert: Es bleibt bei 2G für den Präsenzbetrieb an den Hochschulen in der Alarmstufe II."

Das Gericht beanstandete, dass sich aus der Vorschrift des Wissenschaftsministeriums nicht ergebe, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht-geimpfte Studenten am Studienbetrieb teilnehmen können. Das könnte zum Beispiel eine Pflicht sein, Präsenzveranstaltungen regelmäßig als sogenannte Hybridveranstaltungen durchzuführen – also mit Übertragung im Internet – oder sie aufzuzeichnen und nicht-geimpften Studierenden zur Verfügung zu stellen.

Die 2G-Regelung war durch den Gerichtsentscheid von Freitag nur vorläufig – bis zu einer etwaigen Anpassung der Regeln – außer Kraft gesetzt. Damit gab der VGH dem Eilantrag eines ungeimpften Studenten statt, der in der 2G-Regel einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte sieht.

Der Kläger studiert dem Gericht zufolge Pharmazie in Baden-Württemberg und ist nicht geimpft. Ihm wurde der Zugang zu Räumlichkeiten und Infrastruktur der Universität verwehrt – und das hindere ihn, sein Studium fortzusetzen. Andernfalls drohe ihm eine Überschreitung der Studienzeit und sogar eine Exmatrikulation. Der VGH gab ihm Recht, da Hochschulen die Studierbarkeit ihrer Studiengänge sicherzustellen hätten.

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