Deutschland

Bundeswahlleiter Georg Thiel legt Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl in Berlin ein

Aufgrund der teilweise chaotischen Abläufe am Wahltag in Berlin wird Einspruch gegen die Ergebnisse in sechs Wahlkreisen erhoben. Dies wurde in einer Pressemitteilung am 19. November mitgeteilt. Die Fehler nach Prüfung könnten mandatsrelevant sein.
Bundeswahlleiter Georg Thiel legt Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl in Berlin einQuelle: www.globallookpress.com © Emmanuele Contini via www.imago-

Das Berliner Wahl-Chaos Ende September hat laut Business Insider nun doch noch ein juristisches Nachspiel. Nach Informationen des Online-Formats hat Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis in der Hauptstadt gelegt. Eingereicht werden Einsprüche beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Frist endet am 26. November.

Zunächst geht der Einspruch am heutigen Freitag direkt zum Ausschuss des Bundestags. Überprüft werden muss dann, ob tatsächlich nachweisliche Wahlfehler vorlagen und ob diese sich als mandatsrelevant herausstellen, also auch unmittelbare Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag gehabt hätten. 

Erneut juristisch aufgearbeitet werden müssen die Ergebnisse der Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf, 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost. "Laut eines Geheim-Berichts der inzwischen zurückgetretenen Landeswahlleiterin (von Berlin) war es im Zusammenhang mit der Abgeordnetenhauswahl in 200 von 2000 Wahllokalen zu zahlreichen Problemen gekommen", schreibt Business Insider (zitiert wie im Original).

Am 26. September war es in diversen Berliner Wahlkreisen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen. Es habe teilweise sehr lange Wartezeiten gegeben, sodass in der Folge viele Wähler nicht von ihrem Wahlrecht hätten Gebrauch machen können.

Diese "organisatorischen Gründe" stellte die Berliner Zeitung am 1. Oktober so dar: "Dass auch der Berlin-Marathon durch die Stadt führte, erschwerte die Wahl ebenfalls. Laut Bezirkswahlleiter Bohm lagen noch Stimmzettel-Reserven im Rathaus Kreuzberg in der Yorckstraße."

"Der Hausmeister lud einige Kartons davon auf eine Sackkarre, um sie zu einem Wahllokal zu schaffen, dem die Zettel ausgegangen waren. Doch er kam nicht durch die Laufstrecke. 'Wir haben dann die Polizei angerufen, die ihn dann schnell durchgelassen hat', sagt der Bezirkswahlleiter."

Nach einer Datenauswertung des Senders rbb24 aus Berlin sind in mindestens 99 Wahlbezirken auffällig viele Stimmzettel ungültig gewesen. Es geht um mindestens 13.120 Stimmen bei allen Wahlgängen.

Wahlen können nach einem solchen Vorgang ganz oder in Teilen für ungültig erklärt werden, sodass es theoretisch zu Nachwahlen kommen könnte. Es ist aber auch möglich, dass lediglich eine Rechtsverletzung festgestellt wird.

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