Deutschland

Bundesrat gibt grünes Licht für Corona-Gesetz der Ampel

Der Bundesrat hat die Corona-Neuregelungen mit 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln beschlossen. Die Länder votierten am Freitag einstimmig für das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz.
Bundesrat gibt grünes Licht für Corona-Gesetz der AmpelQuelle: www.globallookpress.com © © Wolfgang Kumm

Mitten in der vierten Corona-Welle hat der Bundesrat nach langem Ringen grünes Licht für neue Corona-Auflagen gegeben. Die Länder stimmten am Freitag einstimmig für das umstrittene, von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz. Das bedeutet 3G am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen, aber vorerst keine Ausgangsbeschränkungen und flächendeckende Schulschließungen mehr.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP Marco Buschmann begrüßte die Entscheidung und schrieb auf Twitter: 

Die Unionsparteien hatten ursprünglich mit einer Blockade gedroht: Der neue "Instrumentenkasten" schränke die Möglichkeiten der Bundesländer zu stark ein und reiche nicht zum Brechen der Infektionswelle, hatten CDU-Politiker kritisiert. Nach einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag zeichnete sich jedoch ein Kompromiss ab: Das Gesetz der Ampel-Parteien soll bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden.

Das sei der Grund, warum man dem Gesetz im Bundesrat überhaupt zustimmen könne, machten mehrere Ministerpräsidenten unionsgeführter Länder klar. Inhaltlich seien die Pläne der Ampel-Parteien falsch und gefährlich, sagte der Ministerpräsident von Hessen, Volker Bouffier (CDU). SPD, Grüne und FDP hätten sich geirrt – aber nicht die Größe, das einzugestehen. Die unionsgeführten Bundesländer stimmten jetzt nur zu, um zu verhindern, dass man am Ende ganz ohne Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen dastehe, machten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (beide CDU) klar.

Das Infektionsschutzgesetz umfasst unter anderem 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen. Hier wären dann jeweils Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Für Pflegeheime und Kliniken ist die Testpflicht für Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Außerdem kehrt die Homeoffice-Pflicht zurück. Wer Impfpässe fälscht, kann härter bestraft werden.

Weiterhin möglich sind demnach auch Kontaktbeschränkungen, Vorschriften zum Abstandhalten, die Maskenpflicht und auch Zutrittsbeschränkungen auf nur Geimpfte und Genesene (2G).

Auf der anderen Seite aber sollen etwa flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften künftig nicht mehr möglich sein. Nur einzelne Einrichtungen mit besonders hohen Infektionszahlen können geschlossen werden, nicht aber etwa alle in einem Landkreis oder gar einem Bundesland. Auch Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsmöglichkeiten und Schließungen von Restaurants sind mit dem neuen Gesetz tabu.

Das halten CDU und CSU für riskant. Es könne nicht sein, dass etwa die flächendeckendere Schließung der Gastronomie nicht mehr möglich sei, sagte Wüst bereits am Donnerstagabend. Außerdem dürfe die derzeitige Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen – die "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" – nicht einfach auslaufen. Das sei ein "fatales Signal an die Bevölkerung", sagte auch Bouffier.

Dieser Ausnahmezustand gibt den Regierungen der Bundesländer bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Schritte zu ergreifen. Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen sollen künftig dennoch über viele Fragen die Landesparlamente entscheiden, etwa über Einschränkungen von Kultur- und Sportveranstaltungen.

In den kommenden Wochen kommen vor allem auf Ungeimpfte ohnehin bereits Einschränkungen zu. Bund und Länder beschlossen am Donnerstag, dass diese künftig überall da keinen Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie und Hotels mehr haben, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten in ein Krankenhaus eingewiesen wurde. In den meisten Bundesländern wird der entsprechend vorgegebene Schwellenwert schon jetzt überschritten. Dort soll künftig 2G gelten, also eine Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene erlaubt sein.

Die Bundesländer baten die Bundesregierung zudem, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben. Darüber wolle man in Kürze entscheiden, kündigte die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an. Auch die Kontrollen der Impf- und Testnachweise sollen verschärft werden.

(rt de/dpa) 

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