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Gesetze Ja Lol Ey: CDU-Abgeordneter Amthor sieht Strafe für Rasen nicht ein

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor soll erneut seinen Führerschein abgeben und eine Geldstrafe von 450 Euro zahlen, nachdem er mit 120 km/ h durch eine 70-er-Zone gerast ist und das Bußgeld nicht akzeptieren wollte. Zunächst leugnete er, dass er am Steuer saß.
Gesetze Ja Lol Ey: CDU-Abgeordneter Amthor sieht Strafe für Rasen nicht einQuelle: www.globallookpress.com © Jens Büttner/ dpa/ Global Look Press

Als Jung-Lobbyist hat man es sicher eilig und auch als Abgeordneter einer Partei, die einmal für Recht und Ordnung stand, kann man sich wohl nicht an alle bremsenden Regeln oder immer an die Wahrheit halten. Der heutige Chef der CDU-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern im Bundestag, Philipp Amthor, soll im vergangenen Jahr mit rund 120 Kilometern pro Stunde durch eine Tempo-70-Zone gerast sein.

Weil Amthor das auferlegte Bußgeld nicht akzeptieren wollte, war es laut NDR zu der Verhandlung gekommen, in der ihn das Amtsgericht Pasewalk dazu verurteilte, seinen Führerschein für einen Monat abzugeben und eine Geldstrafe von 450 Euro zu zahlen. Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit sei nach den Vorschriften der Bußgeldkatalogverordnung erfolgt, die einkommensunabhängige Sanktionen vorsehe, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 29-Jährige erklärte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich habe mich in dem Verfahren selbst gar nicht eingelassen, sondern über einen facherfahrenen Anwalt einige Rechtsfragen prüfen lassen. Natürlich reklamiere ich dabei keine Sonderrechte auf zu schnelles Autofahren, aber es ist auch nicht unanständig, einen Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen zu lassen. Das steht jedermann zu. In jedem Fall gilt: Zu schnelles Fahren ist immer unnötig und sollte nicht relativiert werden."

Doch erachtete Amthor die Wahrheit offenbar als ebenso optional wie geltende Vorschriften. Nach Angaben des Amtsgerichts Pasewalk hatte der 'facherfahrene' Anwalt des CDU-Abgeordneten zunächst behauptet, der Bundestagsabgeordnete sei gar nicht der Fahrer gewesen. "Der in der Hauptverhandlung persönlich anwesende Betroffene hat sich zur Sache durch seinen Verteidiger dahingehend eingelassen, dass er bestreite, zur Tatzeit Führer des Tatfahrzeuges gewesen zu sein." Er habe die Richtigkeit des Messergebnisses in Abrede gestellt.

Demgegenüber erklärte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch: "Das Gericht vermochte sich gleichwohl davon zu überzeugen, dass der Betroffene das Fahrzeug geführt hatte und dass das Messergebnis zutrifft."

Nach Medienberichten war Amthor von einer Blitzerkamera fotografiert worden und auf den Aufnahmen deutlich zu erkennen gewesen. Der Politiker äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu diesem Punkt. In den sozialen Netzwerken erntete er derweil viel Spott und Kritik.

Unterstützung erhielt er hingegen vom Springer-Journalisten und Ferrari-Fan Ulf Poschard, der die Kritik an den Gesetzesverstößen als "kleinbürgerliche Enge" abcancelt und kritische Stimmen diffamiert:

Das Fahrverbot würde laut Amthor nur dann rechtskräftig, wenn er keine zulässige Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einlegen würde. Dies prüfe er gegenwärtig. Laut NDR war es nicht das erste Mal, dass der CDU-Abgeordnete sich wegen Fahrens mit enorm überhöhter Geschwindigkeit verantworten musste – schon einmal musste er für einen Monat auf die Fahrerlaubnis verzichten und eine Geldstrafe zahlen.

Amthor hatte im Sommer 2020 wegen einer Lobby-Affäre seine Bewerbung für den CDU-Landesvorsitz zurückgezogen. Im September hatte er über die Landesliste den Wiedereinzug in den Bundestag geschafft.

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