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Erfolg vor Gericht: Mitarbeiter des Berliner Lieferservices "Gorillas" dürfen Betriebsrat gründen

Seit Monaten kämpfen die Mitarbeiter des Lebensmittelbringdienstes "Gorillas" für bessere Arbeitsbedingungen. Die Gründung eines Betriebsrates wurde seitens der Geschäftsleitung fortdauernd untersagt. Nun gewann der Anwalt der Angestellten vor dem Berliner Arbeitsgericht.
Erfolg vor Gericht: Mitarbeiter des Berliner Lieferservices "Gorillas" dürfen Betriebsrat gründenQuelle: www.globallookpress.com © Wolfgang Kumm

Anfang November 2021 meldete der Berliner Tagesspiegel, dass die Geschäftsführung von Gorillas die Wahl einer Beschäftigtenvertretung verhindern wolle. Dies werde "gegebenenfalls auch vor Gericht erstritten". Dem Bericht zufolge versuche die Geschäftsführung beim Berliner Arbeitsgericht "den sofortigen Abbruch der für Ende November geplanten Wahl zu erwirken."

Am Dienstag, dem 16. November, gingen in Berlin knapp 500 Angestellte des Unternehmens und Sympathisierende auf die Straße, um wieder einmal für bessere Arbeitsbedingungen zu demonstrieren

Am Mittwoch entschied das Berliner Arbeitsgericht nun gegen die Geschäftsleitung von "Gorillas". Damit kann die Betriebsratswahl wie ursprünglich geplant in der kommenden Woche erfolgen. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Az.: 3 BVGa 10332/21).

Die Gorillas Technologies GmbH ist ein 2020 gegründetes Unternehmen mit Sitz in Berlin. Im Juni 2020 beginnend, wuchs das Unternehmen innerhalb kürzester Zeit zu einem sogenannten "Einhorn" heran, also zu einem Unternehmen mit einer Marktbewertung von mehr als einer Milliarde US-Dollar

Wie so oft ist ein zügiger Erfolg Einzelner aufgebaut auf dem Rücken von tausenden schlecht bezahlten und ausgebeuteten Arbeitskräften. Im Falle des Unternehmens "Gorillas" wären das die beiden Gründer Kağan Sümer und Jörg Kattner, und ihre zahlreichen Mitarbeiter. Kattner hatte zuvor sein unternehmerisches Glück bei dem Berliner Start-up-Unternehmen Rocket Internet versucht. Seit Februar 2021 ist er bei "Gorillas" nur noch gezeichneter Anteilseigner. Das Unternehmen liefert in 17 deutschen Städten, ausgehend von 50 Warenlagern. Allein in Berlin soll es an die 1.800 Beschäftigte geben, mehrheitlich mit befristeten Verträgen.

Die Unternehmensidee funktioniert über eine Online-Bestellplattform, kleine Auslieferungslager in zentralen Lagen und an die Haustür liefernde Fahrradkuriere. Deren skandalöse Arbeitsbedingungen, und dementsprechende Unmutsäußerungen seitens der Arbeitnehmer, fanden regelmäßig ihren Weg in die Medien. Häufig war dort schlichtweg die Rede von Ausbeutung. Kritik äußerten die mehrheitlich migrantischen Angestellten hinsichtlich der langen Probezeit von sechs Monaten, bei zu geringen Stundenlöhnen. Auch kam es immer wieder zu ausstehenden oder falsch kalkulierten Lohnzahlungen oder sehr geringen Unterstützungsleistungen. Die körperlich schwere und belastende Arbeit, in Verbindung mit unangemessener Arbeitsausrüstung sowie das Gewicht der einzelnen Lieferungen gehören für die Mitarbeiter von "Gorillas" zur täglichen Arbeitsherausforderung.

Im Juni 2021 eskalierte die Situation in Berlin, nachdem es vorher zu solidarischen Arbeitsniederlegungen gekommen war. Angestellte gingen nach der Entlassung eines Fahrers in einen über Social-Media breit kommunizierten Streik, und blockierten unter anderem ein Lager in Berlin-Mitte. Auf die mediale Wahrnehmung dieses Streiks reagierte das Unternehmen mit Unverständnis, und anschließenden Massenentlassungen. Diese waren wiederum nur über eine Vertragsklausel durchführbar, die den Mitarbeitern nach Unterzeichnung ihrer Arbeitsverträge nicht bewusst war.

Die meisten Verträge wurden in digitaler Form unterzeichnet, obwohl diese nach deutschem Arbeitsrecht persönlich unterschrieben werden müssen. Für einen Onlinevertragsabschluss braucht es eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur. Beim Unternehmen "Gorillas" wurde potenziellen Neuangestellten hingegen per E-Mail ein Link zugesendet, "der die Beschäftigten zu einer Maske führte, wo sie den Vertrag auf dem Touchscreen ihres Handys unterzeichnen mussten." Die Anwältin von "Gorillas" argumentierte, es gebe einen Paragraphen im Arbeitsvertrag, der besage, dass der Vertrag im Original unterzeichnet werden müsse. Wenn die Beschäftigten dem nicht nachgekommen seien, hätte es auch niemals einen Arbeitsvertrag gegeben.

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