Deutschland

Die Ampel und Corona: Wiedereinführung kostenloser Schnelltests für alle soll kommen

Nachdem die alte Bundesregierung die kostenlosen Tests für alle abgeschafft hat, plant die mögliche neue Ampelkoalition diese wieder einzuführen. Die Corona-Maßnahmen bleiben aber bestehen – und Arbeitnehmer werden gegenüber ihren Vorgesetzten deutlich gläserner, was den Impfstatus betrifft.
Die Ampel und Corona: Wiedereinführung kostenloser Schnelltests für alle soll kommenQuelle: www.globallookpress.com © Müller-Stauffenberg via www.imag

Die sich derzeit formierende Ampel-Koalition will die kostenfreien COVID-19-Tests für alle wieder einführen, wie die FAZ am Montag berichtete. Die Gratistests, die erst im Oktober für all jene gestrichen worden waren, die sich theoretisch impfen lassen könnten, seien richtig und müssten kommen.

Insbesondere die FDP habe sich dafür eingesetzt. So twitterte Liberalen-Chef Christian Lindner bereits am Sonntag:

"Neben besseren gesetzlichen Grundlagen geht es um wirksame Maßnahmen. Es ist gut, dass es inzwischen breite Unterstützung für unsere Anregung gibt, die Gratistests wieder einzuführen. Deren Abschaffung hatten wir bekanntlich sehr bedauert. Nun sollte man keine Zeit verlieren."

Die Neuregelung wolle man jedoch über eine Veränderung der Testverordnung erreichen, ohne dazu den Bundestag einbeziehen zu müssen. Dabei sind erstmals neuartige PCR-Schnelltests in Gurgel- oder Spuckvarianten vorgesehen. Sie gelten als verlässlicher als die bisherigen Antigentests und müssten nicht so häufig angewandt werden – wodurch man auch Kosten sparen würde.

Einem neuen Gesetzentwurf zufolge soll der Bundestag die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" nicht wieder verlängern. Diese läuft nach über 1,5 Jahren nach dem 25. November 2021 aus, so dass im Parlament um eine Neuregelung gerungen wird.

Die geplante Ampel-Koalition will die Notlage zumindest dem Namen nach nicht verlängern. Sie will das Infektionsschutzgesetz stattdessen so umschreiben, dass Versammlungsverbote sowie Lockdowns mit Geschäfts- und Unternehmensschließungen nicht mehr möglich sind. Doch Abstands-, Hygiene- oder Maskenregeln gelten dann weiterhin, genauso wie das Vorzeigen von Impf-, Test- oder Genesenennachweisen – und das bundesweit und unabhängig von der Ausrufung der Notlage. Die Geltungsdauer ist allerdings erst einmal bis zum Frühlingsbeginn am 20. März 2022 befristet.

Arbeitnehmer sollen dafür allerdings immer gläserner werden: Das geschäftsführende Arbeitsministerium unter Hubertus Heil (SPD) hat angekündigt, die Nutzung von Impfdaten der Beschäftigten "in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen" auszubauen. 

Das bezieht sich insbesondere auf soziale, pflegerische und medizinische Einrichtungen. Dort sollen dem neuen Entwurf zufolge die Arbeitgeber auch unabhängig von der Notlage den Impfstatus der Mitarbeiter "verarbeiten" können, wenn sie das wollen.

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