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Zehn Jahre Haft für IS-Rückkehrerin – Sie ließ fünfjähriges jesidisches Mädchen verdursten

Die Vorwürfe sind erschütternd: Ein versklavtes Mädchen wird im Irak von einem IS-Mann unter der sengenden Sonne im Freien angebunden, und stirbt. Seit 2019 steht Jennifer W., die Ex-Frau des Mannes, unter anderem wegen Beihilfe zum Mord in München vor Gericht. Nun fiel das Urteil gegen sie.
Zehn Jahre Haft für IS-Rückkehrerin – Sie ließ fünfjähriges jesidisches Mädchen verdurstenQuelle: Reuters © Ayhan Uyanik

In einem Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ist die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach die 30-Jährige am Montag unter anderem der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, der Beihilfe zum versuchten Mord sowie zum versuchten Kriegsverbrechen und des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig.

Die junge Frau wirkte geschockt von dem Urteil, blickte erst hilfesuchend zu ihrem Anwalt und dann nach oben an die Decke des Gerichtssaals A 101. Als der vorsitzende Richter Joachim Baier die Entscheidung des Gerichts begründete, schaute sie auf ihre Hände herab.

Im Irak hielten Jennifer W. und ihr damaliger Mann, der Iraker Taha Al-J., ein erst fünf Jahre altes jesidisches Mädchen und deren Mutter als Sklavinnen. Die Bundesanwaltschaft hatte der 30-Jährigen aus Lohne in Niedersachsen vorgeworfen, als Mitglied des Islamischen Staates (IS) tatenlos dabei zugesehen zu haben, wie ihr Ehemann das kleine Mädchen bei sengender Mittagssonne in einem Hof ankettete und dort verdursten ließ. Die Fünfjährige soll zur Strafe fürs Bettnässen an einem Fenstergitter angebunden worden sein.

Das Kind sei "wehrlos und hilflos der Situation ausgesetzt" gewesen, sagte der Richter. Die Angeklagte habe "von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand." Sie habe aber "nichts unternommen", um dem Mädchen zu helfen – obwohl ihr das möglich und zumutbar gewesen sei. Das Gericht zeigte sich auch überzeugt davon, dass Jennifer W. der Mutter des Mädchens später, als diese um ihr Kind weinte, drohte sie zu erschießen, wenn sie nicht damit aufhöre. 

Die Mutter überlebte die Gefangenschaft und machte möglich, dass Jennifer W. vor Gericht angeklagt wurde. Der Fall erhielt hohe mediale Aufmerksamkeit. Denn dieser Prozess war weltweit der erste seiner Art, der den Fokus auf die Verbrechen von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit der Jesiden richtete.

Der Angeklagten seien die menschenfeindlichen Ziele und Taten des IS bekannt gewesen, als sie in den Irak ausreiste um sich der Organisation anzuschließen, betonte das OLG. Jennifer W. und ihr Ehemann hätten die Mutter des verstorbenen Mädchens als Haussklavin ausgebeutet, führte Richter Baier in der Urteilsbegründung aus. Die Frau sei täglich geschlagen worden, wobei Jennifer W. ihren Mann oft dazu angestachelt habe. Sie habe mit ihrer IS-Mitgliedschaft die "Vernichtung der jesidischen Religion" und die "Versklavung des jesidischen Volkes" unterstützt.

Jennifer W. war ursprünglich unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt worden. Ihr Ex-Mann steht wegen der mutmaßlichen Tat in Frankfurt/Main vor Gericht. Ihm werden unter anderem Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Gemeinsam bewohnte das Ehepaar ein Haus im irakischen Falludscha. Die Niedersächsin hatte sich mit ihren letzten Worten vor Gericht schließlich entschuldigt und auf ihren Ex-Mann verwiesen. Sie habe den Handlungen des Mannes machtlos gegenübergestanden und das Mädchen nicht einfach losbinden können.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für die Frau gefordert, die Verteidigung eine maximal zweijährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS. Der Prozess fand in München statt, weil die Festnahme der 30-Jährigen in Bayern erfolgt war. 

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(rt/dpa)

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