Youtube sperrt erneut zwei #allesaufdentisch-Videos
Das Portal Youtube hat zwei weitere Videos der Initiative #allesaufdentisch gelöscht. Das bestätigte ein Youtube-Sprecher am Mittwochabend gegenüber dpa. Als Grund wurde ein Verstoß gegen eine Richtlinie des Unternehmens angeführt, bei der es um angebliche Missinformation zur Corona-Thematik geht. Damit wurden bisher insgesamt vier Videos der Aktion gelöscht. Youtube hatte vor kurzem bereits drei Clips entfernt, einen davon aber nach erneuter Prüfung wieder hochgeladen.
Die Videoaktion #allesaufdentisch, an der sich unter anderen auch die Schauspieler Volker Bruch und Wotan Wilke Möhring beteiligten, wurde Ende September 2021 gestartet. In mehreren Videos werden unter anderem die Coronamaßnahmen und die mediale Berichterstattung darüber kritisch hinterfragt. Kritiker werfen den Machern vor, sogenannten verschwörungsideologischen Erzählungen eine Plattform zu bieten.
Die Videos erinnern an eine Aktion, die vor Monaten schon einmal Aufsehen erregte: Damals hatten unter dem Hashtag #allesdichtmachen Menschen aus der Filmszene mit satirischen Videos den Umgang mit dem Coronavirus kritisiert. Bruch – bekannt aus der Fernsehserie "Babylon Berlin" – war schon damals ein prominentes Gesicht der Initiative. Diese hatte in der Folge kontroverse Reaktionen hervorgerufen. Manch einer warf der Künstlergruppe vor, das Coronavirus zu verharmlosen. Später distanzierten sich mehrere Teilnehmer von der Videoaktion.
Am Montagabend war bekannt geworden, dass sich mit #allesaufdentisch bereits ein deutsches Gericht befasste und eine Eilentscheidung erließ. Die Kölner Richter urteilten, dass zwei Clips, die Youtube entfernt hatte, nicht hätten gelöscht werden dürfen. Das Kölner Landgericht erließ auf Antrag der Initiatoren der Internetaktion einstweilige Verfügungen gegen das Videoportal, das zum Google-Konzern gehört.
Das Gericht führte an, das Unternehmen Youtube habe den Kanalbetreibern der Initiative nicht konkret genug mitgeteilt, welche Passagen seiner Meinung nach gegen welche Vorschrift seiner Richtlinie verstießen. Der Beschluss werde erst wirksam, wenn er Youtube zugestellt worden sei, so das Gericht weiter. Youtube könne dann ebenfalls im Eilverfahren Widerspruch einlegen. Das Videoportal äußerte sich auf Nachfrage bislang nicht zu juristischen Fragen.
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(rt de/dpa)
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