Deutschland

Berliner stimmen beim Volksentscheid für Enteignung von Wohnungsunternehmen

Am Ende war es ein klares Votum in Berlin: Bei einem bundesweit bisher einzigartigen Volksentscheid votiert eine deutliche Mehrheit der Hauptstädter für die Enteignung großer Immobilienunternehmen. Allerdings ist das Votum für die künftig Regierenden in der Hauptstadt nicht bindend.
Berliner stimmen beim Volksentscheid für Enteignung von WohnungsunternehmenQuelle: AFP © David Gannon

Die wahlberechtigten Berliner haben sich für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. 56,4 Prozent der Wähler stimmten am Sonntag in einem parallel zur Bundestagswahl stattfindenden Volksentscheid dafür, dagegen wurde das Vorhaben von 39,0 Prozent abgelehnt, wie die Landeswahlleitung mitteilte. Gleichzeitig wurde auch das nötige Mindestquorum einer Zustimmung von mindestens einem Viertel der Wahlberechtigten deutlich übertroffen. Damit ist der Berliner Senat laut Beschlusstext nun aufgefordert, "alle Maßnahmen einzuleiten", die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten.

Allerdings ist dieses klare Votum für die künftig die Bundeshauptstadt regierenden Politiker rechtlich dennoch nicht bindend. Denn abgestimmt wurde nicht über einen konkreten Gesetzentwurf, der durch einen erfolgreichen Volksentscheid direkt beschlossen worden wäre. Dennoch werden sich der künftige Berliner Senat und das am Sonntag neu gewählte Abgeordnetenhaus von Berlin mit dem Votum auseinandersetzen müssen.

Konkret geht es bei dem in Deutschland bisher einmaligen Vorhaben um alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Berliner Wohnungen in ihrem Besitz, soweit sie damit eine "Gewinnerzielungsabsicht" verfolgen. Diese Besitzstände sollen vergesellschaftet, also gegen Entschädigung enteignet und in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. Betroffen wären rund 240.000 Wohnungen, also etwa 15 Prozent des Berliner Bestands an Mietwohnungen – ein milliardenschweres und auch juristisch höchst umstrittenes Unterfangen.

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" kündigte an, die kommenden Koalitionsverhandlungen intensiv zu begleiten: "Wir akzeptieren weder Hinhaltestrategien noch Abfangversuche. Wir kennen alle Tricks", erklärte Kalle Kunkel, ein Sprecher der Initiative:

"Wir lassen nicht locker, bis die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen umgesetzt ist."

In Berlin ist das Niveau vor allem der Angebotsmieten in den letzten Jahren weiter stark gestiegen. Selbst Normalverdiener haben es in etlichen Stadtteilen schwer, eine bezahlbare Bleibe zu finden. Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" glaubt, mit dem Instrument der Vergesellschaftung von Wohnungen den weiteren Anstieg der Mieten stoppen und langfristig bezahlbare Mieten sichern zu können. Sie beruft sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort heißt es:

"Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden."

Ob der Berliner Senat nun ein solches Gesetz erarbeitet, ist offen und hängt nicht zuletzt von der politischen Zusammensetzung der neuen Landesregierung ab. SPD, CDU, AfD und FDP sind – wie die Wirtschaftsvertreter – gegen jegliche Enteignungen. Die Linke ist ohne Wenn und Aber dafür, Bündnis 90/Die Grünen halten einen solchen Schritt immerhin "als letztes Mittel" für möglich.

Berlin würde mit einem solchen Vorstoß wieder komplettes juristisches und finanzielles Neuland betreten. Allein die Entschädigungskosten würden sich laut Prognosen des Senats auf 29 bis 36 Milliarden Euro belaufen. Die Enteignungsinitiative rechnet dagegen nur mit 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro. Sie will die Immobilienunternehmen nicht mit Geld, sondern mit Schuldverschreibungen entschädigen, die dann über einen Zeitraum von 40 Jahren aus den Mieteinnahmen getilgt werden.

Rechtliche Prüfungen einer Vergesellschaftung werden kompliziert, schon jetzt gibt es Gutachten pro und kontra. In jedem Fall dürfte auch dieses Vorhaben wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Dort war Berlin zuletzt im April 2021 mit dem anderthalb Jahre zuvor verhängten "Mietendeckel" gescheitert, also mit den staatlich verordneten Obergrenzen für Mieten in Berlin.

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