Deutschland

Volksentscheid in Berlin: Emeritierter Staatsrechtler sieht Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz

Per Volksentscheid kann Berlin am kommenden Wahltag die Enteignung von Gesellschaften mit mehr als 3.000 Wohnungen einläuten. Der Staatsrechtler Ulrich Battis kritisiert das Referendum. Enteignungen seien wegen Unverhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Volksentscheid in Berlin: Emeritierter Staatsrechtler sieht Unvereinbarkeit mit dem GrundgesetzQuelle: www.globallookpress.com © stefan zeitz via www.imago-images.de

In Berlin stimmen die Wahlberechtigten am Sonntag auch über den Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" ab. Seit dem Beginn der Initiative im April 2018 geriet das Anliegen einer Enteignung von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnobjekten wiederholt in die Kritik. Auch aus rechtlichen Gründen. Jetzt hat ein emeritierter Staatsrechtler die geforderten Enteignungen als unvereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnet.

Professor Ulrich Battis hat im Auftrag des Vereins "Neue Wege für Berlin e.V." ein Rechtsgutachten erarbeitet, das dem Anliegen der Initiative Unverhältnismäßigkeit bescheinigt. "Unverhältnismäßig" sei es, durch Enteignungen das Ziel sozial vertretbarer Mietpreise anzustreben. Battis warf der Initiative am Donnerstag vor, die vorgesehenen Entschädigungen "künstlich runtergerechnet" zu haben, wie Der Tagesspiegel berichtet.

Der Staatsrechtler und die Mitverfasser des Gutachtens von der Kanzlei GSK begründen ihre Auffassung mit dem Vorrang der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen im Grundgesetz. Battis erklärte bei der Vorstellung seines Gutachtens, falls es zu einem solchen Gesetz käme, "würde es mit Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden". Er habe das beim Mietendeckel vorausgesagt und sage das "hier mit derselben Gewissheit voraus."

Zudem wäre eine Enteignung auch aus europarechtlichen Gründen unzulässig. Denn diese greife "in die Kapitalverkehrsfreiheit" ein, wie Battis fortfuhr. Die Anwälte von "Neue Wege für Berlin" begründen ihre Auffassung mit demselben Argument, mit dem das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel gekippt hatte. Die Gesetzgebungskompetenz für ein Vergesellschaftungsgesetz stehe dem Bund zu.

Die Zeitung weist in ihrem Beitrag darauf hin, dass der Staatsrechtler vor zwei Jahren eine konträre Auffassung zu Enteignungen vertreten hatte. In einem juristischen Fachbeitrag schrieb Battis von der "Offenheit des Grundgesetzes für Alternativen". Auch Europarecht stehe einer Sozialisierung nicht entgegen, so der Experte damals. Zugleich warnte er vor den finanziellen Folgen einer Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen.

Der Verein, in dessen Auftrag Battis Gutachten angefertigt wurde, wurde vor drei Jahren in Berlin mit dem Ziel gegründet, den Neubau von Wohnungen zu fördern.

Der Wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses von Berlin hat in einem Gutachten die Vereinbarkeit des Anliegens des Volksentscheides mit dem Grundgesetz festgestellt. Wie rbb24 berichtet heißt es darin: "Eine Vergesellschaftung des Wohnungsbestandes von Immobilienunternehmen in Berlin mit mindestens 3.000 Wohnungen wäre auf der Grundlage von Artikel 15 GG möglich."

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