Deutschland

Polizeigewalt am 1. August in Berlin: Keine Disziplinarverfahren gegen beteiligte Beamte eingeleitet

Nach Anfrage eines AfD-Abgeordneten beim Abgeordnetenhaus von Berlin gab es keine Auskünfte zur Anzahl verletzter Demonstranten am 1. August. Es wurden auch keine Disziplinarverfahren gegen beteiligte Beamte eingeleitet – trotz zahlreicher Beweisvideos und Ermittlungen eines UN-Sonderberichterstatters.
Polizeigewalt am 1. August in Berlin: Keine Disziplinarverfahren gegen beteiligte Beamte eingeleitetQuelle: www.globallookpress.com © via www.imago-images.de

Auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 10. August 2021 zum Thema: "Verbotene Querdenken-Demonstration in Berlin vom 01.08.2021 – Zahl der verletzten Demonstranten?" reagierte das Abgeordnetenhaus am 24. August 2021 wie folgt.

Fast alle Querdenker-Demos im Vorfeld verboten

Konkret stellte Vallendar 14 Fragen. Unter anderem wollte er wissen, wie viele Versammlungen für den 01. August angemeldet waren. Konkret waren das 39, von denen 18 "durchgeführt" wurden. Auffällig ist, dass fast sämtliche Demos, die auch nur entfernt in Richtung der Anliegen der "Querdenken-Bewegung" tendierten, verboten wurden. Themen wie zum Beispiel "Wir fordern die uneingeschränkte Wiederherstellung des  Demonstrationsrechts Art. 8 GG" oder "Das Jahr der Freiheit und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie" wurden nicht genehmigt. Dagegen konnte "Geradedenken//Rave – Demo-Rave gegen Querdenken und andere Verschwörungsideologien" oder die Demo mit dem Aufruf: "Wir möchten eine queere und feministische Kundgebung in Kreuzberg machen und Menschen zusammenbringen, um die Vielfalt der queeren Kultur zu feiern und auf die Notwendigkeit von queeren Räumen hinzuweisen" stattfinden.

Keinerlei Angaben zu verletzen Demonstranten, keine Disziplinarverfahren gegen gewalttätige Beamte

Auf die Frage, wie viele Personen bei unangemeldeten oder verbotenen Aufzügen im Stadtgebiet am 01. August verletzt wurden, ging man in der Antwort detailliert auf 62 Einsatzkräfte und deren Verletzungen ein. Zu verletzten Demonstranten hieß es lapidar:

"Die Polizei Berlin führt keine Statistik über verletzte Teilnehmende."

Auch keine "Begründung" gibt es dafür, dass gegen beteiligte Einsatzkräfte keine Disziplinarverfahren wegen unangemessener Gewaltanwendung eingeleitet wurden: 

"Mit Stand vom 13. August 2021 wurden keine Disziplinarverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet."

Eine weitere zentrale Fragestellung lautet:

"Welche Erkenntnisse aus dem Todesermittlungsverfahren sind dem Senat hinsichtlich des verstorbenen 49-jährigen Demonstrationsteilnehmer bekannt und wie bewertet der Senat diesen Vorfall?" 

Die Antwort darauf:

"Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, können dazu derzeit keine Angaben gemacht werden."

Ermittlungen des UN-Sonderberichterstatters Nils Melzer

Auch die Bewertung des Senats über die Aussage des UN-Sonderberichterstatters für Folter, Nils Melzer, dass Polizisten in Berlin übermäßige Gewalt gegen Demonstranten verübt haben, und ihm Hinweise, Videos und Augenzeugenberichte vorliegen, die auf Menschenrechtsverletzungen von Teilnehmern schließen, fällt sehr nüchtern aus:

"Zu sämtlichen vorliegenden Verdachtsmomenten bezüglich Körperverletzungen im Amt durch Dienstkräfte der Polizei Berlin wurden durch das zuständige Dezernat des Landeskriminalamtes Berlin entsprechende Ermittlungen aufgenommen. Im Rahmen dieser laufenden Ermittlungsverfahren werden die Fragen des UN-Sonderberichterstatters – soweit möglich – geklärt."

Man betont dagegen ein "ausnehmend positives Beispiel der Kooperation von Behörden mit dem UN-Berichterstatter".

Weiteren Zündstoff stellt eine weitere Frage Vallendars da:

"Wie bewertet der Senat die Aussagen des Polizeisprechers Thilo Cablitz in der Berliner Zeitung 'Unmittelbarer Zwang ist Gewalt, Gewalt schmerzt, Gewalt verletzt, Gewalt sieht gewaltätig aus', und stimmt der Senat dieser Aussage zu und inwieweit kam der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs vorliegend überhaupt zum Einsatz?"

Im feinsten Beamtendeutsch wurde darauf erwidert:

"Gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin handelt es sich bei unmittelbarem Zwang um 'Die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und durch Waffen.' Die Ermittlungen, inwieweit es sich bei den jeweiligen Anwendungen von (körperlicher) Gewalt bei den Einsätzen am 1. August 2021 um rechtmäßigen Zwang handelte, also ob die rechtlichen Voraussetzungen vorlagen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde, dauern an."

Unterschiedliche Maßstäbe zwischen CSD und Querdenken?

Eindeutig dagegen war die Antwort auf die Frage ob "für den eine Woche vorher stattfindenden CSD Aufzug, der Einsatzbefehl hinsichtlich der Eingriffsschwelle bei Verstößen gegen Hygienevorschriften als hoch angesetzt wurde und die Eingriffsschwelle für Aufzüge und Demonstrationen am 01.08.2021 als niedrig?"

Darauf gab es ein klares: "Nein."

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