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Neue Corona-Regeln in Bayern – Söder spricht von "Firewall gegen Corona"

In Bayern tritt am Donnerstag eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Sie bringt Lockerungen wie den Wegfall von Kontaktbeschränkungen und der FFP2-Pflicht. In Innenräumen öffentlicher Einrichtungen wird die 3G-Regel konsequent angewendet. Söder spricht von Balance aus Freiheit und Eigenverantwortung.
Neue Corona-Regeln in Bayern – Söder spricht von "Firewall gegen Corona"Quelle: www.globallookpress.com © CHROMORANGE //chromorange

Die Landesregierung Bayerns hat neue Corona-Regeln erlassen, die am Donnerstag in Kraft treten. Sie gelten mindestens bis zum 1. Oktober. Sie bringen Lockerungen mit sich. In manchen Punkten bedeuten sie jedoch auch Verschärfungen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärt: "Wir haben trotzdem eine Firewall gegen Corona".

Söder begründete die Neuregelungen in einer Regierungserklärung am Mittwoch. Angesichts einer hohen Impfrate könne man nicht stur an alten Konzepten festhalten. Die neue Strategie bedeute eine richtige Balance aus Freiheit und Eigenverantwortung. Einen neuen Lockdown schloss er aus.

Es fallen die Pflichten zu FFP2-Masken, Beschränkungen von Kontakten und Sperrstunden in der Gastronomie weg. Auch die Begrenzung der Anzahl von Kunden im Einzelhandel sowie das Modell von Wechselunterricht an Schulen. Weitere Regeln für Veranstaltungen werden gelockert. Strenger wird es in öffentlichen Innenräumen, in denen die 3G-Regel konsequent gilt.

Wo die Mund-/ Nasenbedeckung angelegt werden muss, genügen künftig die hellblauen Streifen, auch OP-Masken genannt. Wer sich an FFP2 oder KN95 gewöhnt hat, darf sie natürlich weiterhin tragen. Erstmals seit dem Frühjahr 2020 darf man sich in Bayern mit Leuten in beliebiger Anzahl treffen, in privaten und in öffentlichen Räumen. Bei letzteren muss die 3G-Regel eingehalten werden.

Sie gilt auch für Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen, in Museen und Bibliotheken, in Clubs, Diskotheken und Vergnügungsstätten ähnlicher Art. Die 3G-Regel findet keine Anwendung in Geschäften des Einzelhandels, im ÖPNV, bei Gottesdiensten und Messen. Bei einer Inzidenz unter 35 kann sie eingeschränkt werden. Kinder bis sechs Jahre müssen sich nie und nirgends an die Regel halten.

Um die Gefährlichkeit der Pandemie anzuzeigen, wird Bayern fortan die Belastung seines Gesundheitswesens heranziehen, in erster Linie die Auslastung der Krankenhäuser. Dabei soll nicht allein auf die Intensivbetten geachtet werden. Die neue Verordnung wurde noch nicht veröffentlicht. Daher kann nicht mitgeteilt werden, ob die Inzidenz ganz an Aussagekraft verliert.

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(rt/dpa)   

 

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