
Auch in der Masterarbeit – Neuer Plagiatsvorwurf gegen Franziska Giffey

Der Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch von der Freien Universität Berlin hat die Masterarbeit von Franziska Giffey untersucht und dabei auf den 91 Seiten mindestens 62 Plagiate gefunden. Gegenüber t-online.de sagte er am Donnerstag: "Die Masterarbeit ist in großen Teilen ein Flickenteppich aus Plagiaten. Einfachste Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens wurden verletzt." Stefanowitsch hat die 45-seitige Dokumentation über mehrere Monate hinweg angefertigt. Unterstützt wurde er von einem Politikwissenschaftler. T-online liegt die Dokumentation vor. Der Titel der Magisterarbeit aus dem Jahr 2005 lautet: "Der Europapreis der Parlamentarischen Versammlung des Europarats." In der Zeit, da Giffey diese akademische Leistung erbrachte, war sie als Europabeauftragte im Berliner Bezirk Neukölln tätig. Später erlangte sie dort das Amt der Bezirksbürgermeisterin.

Jetzt will sie Regierende Bürgermeisterin von Berlin werden. In diesem Amt würde sie vom derzeitigen Stadtoberhaupt Michael Müller (SPD) zugleich das Wissenschaftsressort übernehmen. Müller, von Beruf Drucker und Kaufmann, genießt da einen sehr guten Ruf, bestätigt der Sprachwissenschaftler Stefanowitsch.
Franziska Giffey wurde im Juni dieses Jahres bereits der Doktortitel entzogen. Die FU gab als Grund Täuschung über die Eigenständigkeit einer wissenschaftlichen Arbeit an. Kurz vor der Entscheidung, als die öffentliche Kritik bereits scharfe Züge annahm, war die SPD-Politikerin als Bundesfamilienministerin zurückgetreten.
Stefanowitsch hat die Prüfung der Dissertation genau verfolgt. "Das Muster, nach dem die Masterarbeit verfasst ist, erinnert stark an das, was auch bei der Dissertation festgestellt wurde." Er zieht für den Master aus seinen Untersuchungen das Fazit: "Aus meiner Sicht ist dieser Masterabschluss nicht verdient." Die rechtlichen Konsequenzen kann er nicht einschätzen. Die Regelungen variieren von Hochschule zu Hochschule. An manchen Instituten verjähren Plagiate in Bachelor- und Masterarbeiten – im Gegensatz zu Plagiaten in Dissertationen – nach fünf oder zehn Jahren.
Die Rechtsanwaltskanzlei Unverzagt, die Giffey vertritt, erklärte auf dpa-Anfrage, ihre Mandantin habe die Masterarbeit "nach bestem Wissen und Gewissen gefertigt".
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