Deutschland

Baden-Württemberg: 3G-Regel statt Inzidenz

Die baden-württembergische Landesregierung hat ihre Strategie in der Corona-Pandemie geändert. Dank einer neuen Verordnung bestimmt ab dem 16. August nicht mehr allein die Inzidenz den Alltag. Für Ungeimpfte bedeutet das eine Testpflicht in vielen Bereichen.
Baden-Württemberg:  3G-Regel statt InzidenzQuelle: www.globallookpress.com © Ralph Peters via www.imago-images.de

Seit Montag gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Sie löst die Sieben-Tage-Inzidenz als einzigen (oder wichtigsten) Indikator der Gefährlichkeit der Pandemie ab. Gleich gewichtet werden fortan die Belastung des Gesundheitswesens (Belegung der Intensivbetten), die Impfquote sowie die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe (Hospitalisierung). Die vier Inzidenzstufen, die bisher für Einschränkungen entscheidend waren, fallen weg. 

In 24 Paragrafen regelt die Verordnung die Einzelheiten beispielsweise für den ÖPNV, für Bildungseinrichtungen, Betriebe der Gastronomie und der Beherbergung sowie von speziellen Branchen. Dabei gewinnt die sogenannte 3G-Regel deutlich an Bedeutung.

Das bedeutet, dass bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens nur noch Menschen offenstehen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss einen negativen Schnelltest vorweisen, der maximal 24 Stunden alt ist.

Die Testpflicht für Menschen, die weder gegen das Coronavirus geimpft noch davon genesen sind, wird erweitert. Sie gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen, für große Veranstaltungen im Freien ab einer Teilnehmerzahl von 5.000 sowie bei allen Veranstaltungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wie der SWR berichtet.

Für Geimpfte und Genesene fallen dagegen viele Einschränkungen weg. Die Maskenpflicht in öffentlichen Einrichtungen bleibt jedoch auch für sie bestehen, ebenso die Pflicht zur Hinterlassung von Kontaktdaten bei öffentlichen Veranstaltungen.

Ab dem 11. Oktober müssen die Schnelltests selbst bezahlt werden. Eine Kostenübernahme ist dann nur noch für diejenigen vorgesehen, die sich nicht impfen lassen können. Besucher von Clubs und Diskotheken, die nicht geimpft oder genesen sind, können sich nicht mit einem Schnelltest begnügen. Sie müssen einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Zunächst war vorgesehen, den PCR-Test auch für Besucher von Kulturveranstaltungen und Stadien vorzuschreiben. Hier musste die grün-schwarze Regierung Kritik einstecken und diese Regelung korrigieren. "Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit haben wir uns nun für diesen Weg entschieden", sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) dem SWR.

Die Testpflicht in Baden-Württemberg gilt nicht beim Einkaufen und beim Besuch von Gottesdiensten.

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