Deutschland

Staatsanwaltschaft ermittelt: Neue Vorwürfe gegen Bundeswehr-Kommandeur

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Ermittlungen gegen den Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) Brigadegeneral Markus Kreitmayr eingeleitet. Dieser soll mehrere Feldärztinnen beauftragt haben, bei Soldaten entdeckte rechtsextreme Tätowierungen zu melden.
Staatsanwaltschaft ermittelt: Neue Vorwürfe gegen Bundeswehr-KommandeurQuelle: www.globallookpress.com © Jens Büttner dpa

Gegen den Kommandeur der Bundeswehr-Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte Brigadegeneral Markus Kreitmayer sind neue Vorwürfe laut geworden. Wegen des Verdachts des Verleitens zu einer rechtswidrigen Tat leitete die Staatsanwaltschaft Tübingen ein Ermittlungsverfahren gegen Kreitmayer ein. Dieser soll Feldärztinnen der Bundeswehr damit beauftragt haben, ihn bezüglich bei Soldaten entdeckten rechtsextremen Tätowierungen zu informieren. Staatsanwalt Nicolaus Wegele sagte am heutigen Freitag in Tübingen, dass die Ermittlungen bis Mitte September abgeschlossen seien sollen.  

Der Kommandeur der KSK war zuletzt in die Kritik geraten, weil seine Soldaten Munition abgeben konnten, die sie vorher gestohlen und gehortet hatten, ohne dass dies zu beruflichen Konsequenzen geführt hätte. Zudem war bei einem KSK-Soldaten in Sachsen ein Waffenversteck gefunden worden. Das Kommando Spezialkräfte war in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten.

Zum 1. September übergibt Kreitmayer das Kommando über die KSK an Brigadegeneral Ansgar Meyer, der Kommandeur des letzten deutschen Einsatzkontingents in Afghanistan war.     

Mehr zum Thema - KSK noch nicht "aus der Schusslinie" - Wehrbeauftragte sieht jedoch Fortschritte

(rt/dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.