Deutschland

Bundesverfassungsgericht urteilt über Rundfunkbeitrag

Am Donnerstag fällt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Diese war im vergangenen Dezember vom sachsen-anhaltinischen Landtag gestoppt worden. Im Magdeburger Parlament hatte sich keine Mehrheit für eine Gebührenerhöhung gefunden.
Bundesverfassungsgericht urteilt über RundfunkbeitragQuelle: www.globallookpress.com © Christoph Hardt via www.imago-images.de

Am morgigen Donnerstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio bezüglich der durch das Land Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr gestoppten Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro pro Monat. Ein Gesetzentwurf zum neu ausgehandelten Rundfunkstaatsvertrag wurde im Dezember 2020 vom sachsen-anhaltinischen Ministerpräsidenten Reiner Haseloff (CDU) zurückgezogen, da sich im Landtag des ostdeutschen Bundeslandes keine Mehrheit für die Beitragserhöhung abzeichnete. Der Beitrag blieb bei 17,50 im Monat.

Am vergangenen Montag kündigte das Bundesverfassungsgericht nun eine Entscheidung über die Klage der öffentlich-rechtlichen Sender, die sich hauptsächlich über den Rundfunkbeitrag finanzieren, für den morgigen Donnerstag an. Eilanträge der Sender waren zunächst abgewiesen worden, da diese aus Sicht des Verfassungsgerichts nicht ausreichend begründet waren. Die Verfassungsbeschwerde wurde vom Gericht allerdings als zulässig erachtet.  

Veränderungen im Rundfunkstaatsvertrag können bisher nur in Kraft treten, wenn alle 16 Länderparlamente der Bundesrepublik diesen zustimmen. Sollte Karlsruhe zugunsten von ARD, ZDF und Deutschlandradio entscheiden, stünde dieser Grundsatz in Frage.

Kritik am Bundesverfassungsgericht

In den vergangenen Wochen war Kritik am BVG wegen einer zu großen Nähe zur Bundesregierung und zur Kanzlerin laut geworden. So hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Verfassungsrichter zum Abendessen in das Bundeskanzleramt eingeladen, kurz bevor diese Recht über sie sprechen sollten.

Auch die Nähe von Gerichtspräsident Stephan Harbarth zur Politik wurde vielfach diskutiert. Als ehemaliger Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist er biografisch eng mit den amtierenden politischen Entscheidungsträgern verbunden. 

Für Aufsehen sorgte Harbarths Aussage während des ersten Corona-Lockdowns im Frühling 2020, als er sagte, dass es "weder eine Aussetzung der Grundrechte auf Dauer noch eine Aussetzung im Augenblick" geben würde.

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