Urteil des OVG Münster: Italien ist kein sicherer Drittstaat mehr
Über Italien eingereiste Schutz- oder Asylsuchende können von Deutschland nicht ohne Weiteres dorthin zurückgeschickt werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am 20. Juli laut einem dpa-Bericht in zwei Urteilen beschlossen (Az.: 11 A 1674/20.A und 11 A 1689/20.A).
Das Gericht sehe in Italien, einem Land der Europäischen Union (EU), die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung. Geklagt hatten ein somalischer und ein malischer Asylant, deren Schutzberechtigung in Italien anerkannt ist. Beide waren nach Deutschland weitergereist.
Nach EU-Recht (Dublin-Verfahren) entscheidet jenes Mitgliedsland über die Anträge, in das die Schutzsuchenden zuerst eingereist sind. Laut Urteilsbegründung drohe den Schutzsuchenden in Italien eine extreme materielle Not. Darin heißt es:
"Beide Kläger haben für den Fall ihrer Rückkehr nach Italien keinen Zugang zu einer Aufnahmeeinrichtung und einer damit verbundenen Versorgung. Ihnen steht in Italien kein Recht mehr auf Unterbringung zu."
Auch würden die Kläger bei der derzeitigen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage in Italien keine Arbeit finden. Im Januar hatte das OVG bereits eine Rückführung nach Griechenland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus vergleichbaren Gründen untersagt.
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(rt/dpa)
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