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Nach Öffnungen durch Gerichtsurteil: Söder kündigt Auflagen für Kneipen und Bars an

Am Freitag hat der Verwaltungsgerichtshof die Schließung reiner Schankwirtschaften in Bayern außer Vollzug gesetzt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnt die Öffnungen von Kneipen und Bars weiterhin ab und will diese mit Auflagen versehen.
Nach Öffnungen durch Gerichtsurteil: Söder kündigt Auflagen für Kneipen und Bars anQuelle: www.globallookpress.com © Ulrich Roth, www.ulrich-roth.com/www.imago-images.de

Bislang war den Kneipenbetreibern in Bayern die Öffnung der Innenräume sogenannter reiner Schankwirtschaften durch Paragraf 15 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt gewesen. Doch am Freitag hat der Verwaltungsgerichtshof die Regelung gekippt und entschieden, dass reine Kneipen und Bars in Bayern ab sofort auch die Innenräume wieder für Besucher öffnen dürfen.

Wie der Verwaltungsgerichtshof mitteilte, sei die Schließung "vorläufig außer Vollzug gesetzt worden". Zuvor hatte eine Wirtin aus Unterfranken geklagt, da sie ihre Berufsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz verletzt gesehen hatte. Während Schankwirtschaften nicht öffnen dürfen, können Gaststätten seit Monaten wieder Gäste empfangen.

Einem scheint das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs jedoch nicht zu gefallen: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der sich durch eine harte Corona-Politik auszeichnet, lehnt die Öffnung von Kneipen trotz des Urteils weiterhin ab. Am Freitag erklärte der CSU-Chef nach einer Klausur des Parteivorstands in Gmund am Tegernsee:

"Aus unserer Sicht wird es eine reine Freigabe von Bars und diesen Einrichtungen jetzt nicht geben."

Der CSUler kündigte an, dass das Kabinett bereits am Dienstag über das weitere Vorgehen beraten wolle. Söder verwies darauf, dass eine generelle Schließung laut Urteil zwar nicht verhältnismäßig, eine Kopplung an Inzidenzwerte oder Auflagen aber ausdrücklich zulässig sei. Denkbar wäre beispielsweise eine Regelung zur Sperrstunde, zum Alkoholausschank oder zu einer Sitzplatzpflicht.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßte unterdessen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Landesgeschäftsführer Thomas Geppert erklärte, dass der Beschluss ein wichtiger Schritt zurück zu Normalität sei:

"Es geht schon lange nicht mehr darum, ob sich die Menschen zum Feiern treffen, sondern in welchem Umfeld es stattfindet."

Gerade in Bars und Kneipen könne man für ein sicheres Umfeld sorgen, da das Gastgewerbe nachweislich nie Pandemietreiber gewesen sei.

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