Deutschland

Streit um Gaslieferungen aus Russland: Deutschland verliert vor EuGH

Bei dem Gerichtsurteil geht es um Erdgaslieferungen aus einer Verlängerung von Nord Stream 1. Polen argumentierte mit einer angeblichen Gefährdung der Versorgungssicherheit sowie einem Verstoß gegen die Energiesolidarität. Das Urteil könnte sich auch auf Nord Stream 2 auswirken.
Streit um Gaslieferungen aus Russland: Deutschland verliert vor EuGHQuelle: www.globallookpress.com © Nord Stream AG/ via globallookpress.com

Deutschland ist in einem Streit über die Ausweitung von Erdgaslieferungen aus Russland vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Am Donnerstag veröffentlichte das Gericht ein Urteil, in dem es Deutschlands Rechtsmittel gegen einen früheren Beschluss des Gerichts zurückwies. Dabei ging es um größere Liefermengen durch die Pipeline Opal, eine Verlängerung der seit 2011 betriebenen ersten Nord Stream-Pipeline in der Ostsee, über die russisches Gas nach Europa transportiert wird.

Zu dem Rechtsstreit war es gekommen, da Deutschlands Nachbarstaat Polen gegen die größeren Liefermengen vor dem Gericht der Europäischen Union (EU-G) geklagt hatte. Warschau hatte dabei mit einer angeblichen Gefährdung der Versorgungssicherheit des Landes sowie einem Verstoß gegen den Grundsatz der Energiesolidarität argumentiert. Das Gericht hatte der Klage stattgegeben, woraufhin Deutschland Rechtsmittel beim EuGH eingelegt hatte, die nun zurückgewiesen wurden.

Polen hatte im September 2019 in erster Instanz einen Beschluss der EU-Kommission stoppen lassen, der dem russischen Konzern Gazprom die stärkere Nutzung der Opal-Pipeline erlaubte. Gazprom hatte ursprünglich nur die halbe Leitungskapazität nutzen dürfen, um andere Lieferanten nicht zu benachteiligen. Mit einem Beschluss von 2016 erlaubte die EU-Kommission Gazprom dann auf Antrag der Bundesnetzagentur eine deutliche Erhöhung der Lieferungen. Dass diese Entscheidung des EuG zu Recht für nichtig erklärt wurde, bestätigte nun der EuGH.

In einem zuvor veröffentlichten Gutachten des Gerichtshofs hatte es geheißen, Deutschland "macht im Wesentlichen geltend, dass die Energiesolidarität lediglich ein politischer Begriff und kein rechtliches Kriterium sei". Entsprechend könnten daraus keine unmittelbaren Rechte und Pflichten abgeleitet werden. Dem widerspricht nun das oberste Gericht der EU. Da der Grundsatz der Solidarität allen Zielen der Energiepolitik der Union zugrunde liege, sei die Annahme unzulässig, dass dieser keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeuge. Der Grundsatz beinhalte Rechte und Pflichten für die EU-Länder.

Das Urteil kann nach Einschätzung des Generalanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona auch Auswirkungen auf die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 haben. In seinem Gutachten schreibt er, dass es für Gazprom und verbündete Unternehmen schwieriger werden könne, "in den Genuss einer vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung der Unionsbestimmungen (...) auf die Gasfernleitung Nord Stream 2 (...) zu kommen".

Diese Unionsbestimmungen schreiben einen freien und fairen Wettbewerb der Gasflüsse vor. Hoffnungen Gazproms auf Vorteile auf dem Energiemarkt nach der Fertigstellung von Nord Stream 2 dürften entsprechend einen Dämpfer bekommen. Der Bau von Nord Stream 2 wird vor allem von den Vereinigten Staaten kritisiert, die Europa lieber ihr kontroverses Fracking-Gas verkaufen würden. Die Rohrverlegearbeiten stehen kurz vor dem Abschluss. 

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(dpa/rt)

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