Deutschland

Nach Masken-Urteil des Weimarer Familienrichters: Hausdurchsuchungen in drei Bundesländern

Im April hatte ein Familienrichter am Amtsgericht Weimar die Aussetzung der Maskenpflicht an zwei Schulen angeordnet. Da gegen ihn wegen des "Verdachts auf Rechtsbeugung" ermittelt wird, kam es nun in drei Bundesländern zu Durchsuchungen der Räumlichkeiten bei Zeugen.
Nach Masken-Urteil des Weimarer Familienrichters: Hausdurchsuchungen in drei BundesländernQuelle: www.globallookpress.com © Harry Haertel

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Familienrichter des Weimarer Amtsgerichts hat es in drei Bundesländern Durchsuchungen gegeben. Wie die Staatsanwaltschaft Erfurt mitteilte, wurden am Dienstag in Thüringen, Sachsen und Bayern in 14 Fällen die von den Beschuldigten dienstlich und privat genutzten Räumlichkeiten sowie die Dienst- und Wohnanschriften von acht Zeugen durchsucht.

Ziel sei die Beschlagnahmung von beweisrelevanter Kommunikation zwischen dem Beschuldigten und Zeugen gewesen, gegen die Zeugen selbst bestehe jedoch kein Tatverdacht. Nach einem Bericht des Boulevard-Blatts Bild wurden dabei mehrere Handys und Laptops sichergestellt.

Der am Amtsgericht Weimar tätige Familienrichter Christian Dettmer hatte im April unter Verweis auf die Kindeswohlgefährdung per einstweiliger Anordnung unter anderem das Tragen von Gesichtsmasken an zwei Schulen untersagt. Dabei berief er sich auf einen Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch. Während ein Teil der Menschen das Urteil begrüßte, sorgte es bei anderen für Empörung. So wurde Dettmar unter anderem Rechtsbeugung vorgeworfen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hob die Entscheidung des Richters im Mai auf und begründete dies mit der "fehlenden Regelungskompetenz" des Familiengerichts. Zudem leitete die Staatsanwaltschaft Erfurt Ende April ein Ermittlungsverfahren wegen der "Verdachts auf Rechtsbeugung" gegen den Richter ein. Dabei wurden die gesuchten Beweismittel jedoch nur teilweise aufgefunden. Laut Erfurts Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen gehe es hierbei darum, herauszufinden, ob es bereits vor dem Urteil Absprachen gab.

Es wurde bereits darüber spekuliert, dass dem Richter der entsprechende Fall gezielt zugespielt worden sei, da sich Dettmar bereits zuvor als "Corona-Skeptiker" hervorgetan habe. Laut Staatsanwaltschaft bestünden "Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist".

Laut Grünseisen sollen bei den Durchsuchungen im April bereits Handydaten gesichert worden sein, die den Vorwurf der mutmaßlichen Rechtsbeugung erhärtet haben sollen. Sollte sich im Zuge weiterer Ermittlungen und nach der Auswertung der neuen Beweismittel ein hinreichender Tatverdacht ergeben, wolle man Anklage erheben. Ansonsten werde das Verfahren eingestellt. Eine von Dettmar eingelegte Beschwerde gegen den zunächst erlassenen Durchsuchungsbeschluss verwarf das Landgericht Erfurt inzwischen als unbegründet.

Mehr zum Thema - Nach "Masken-Urteil": Wohnung und Büro von Weimarer Richter durchsucht

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.