Deutschland

Neues Gesetz gegen Dauerverträge und lästige Werbung: 50.000 Euro Strafe drohen

Der Bundestag hat endlich die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios gesetzlich reglementiert. So wird ein Wechsel leichter. Verbraucher können in Zukunft einfacher ihre Verträge kündigen. Ein Kündigungsbutton muss leicht auf einer Internetseite zu finden sein.
Neues Gesetz gegen Dauerverträge und lästige Werbung: 50.000 Euro Strafe drohen© www.imago-images.de

Es geht darum, aus lästigen, sich selbst verlängernden Verträgen mit Telefonanbietern, Streaming-Anbietern oder Fitnessstudio herauszukommen. Hat man einmal die Kündigungsfrist verpasst, steckten viele Verbraucher in einer Zahlungsspirale – aus der so einfach kein Entkommen war. Jetzt hat der Bundestag gehandelt. Es hat Jahre gedauert, bis einmal jemand auf diesen eklatanten Nachteil für den Verbraucher aufmerksam wurde. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte der dpa:

"Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten." 

Das neue Gesetz sieht vor, dass entsprechende Verträge künftig nur noch ein Jahr laufen dürfen. Eine längere Laufzeit von maximal zwei Jahren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Etwa dann, wenn dem Verbraucher ein Angebot über einen Einjahresvertrag gemacht wurde. Der darf aber im monatlichen Durchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein.

Lehnt der Verbraucher diesen ab, ist auch der Zweijahresvertrag zulässig. Außerdem ist in Zukunft jedes Unternehmen verpflichtet, seine Kunden auf die Möglichkeit einer Kündigung hinzuweisen. Dies gilt dann, wenn sich der Vertrag um mehr als drei Monate verlängert. Wenn ein Unternehmen Verträge dennoch um mehr als drei Monate verlängern will, muss es von sich aus den Kunden auf die Kündigungsmöglichkeit aufmerksam machen.

Auch bezüglich der Kündigungsfrist sieht das neue Gesetz Änderungen vor: Diese beträgt dann nicht mehr die bisher üblichen drei Monate, sondern lediglich einen Monat. Damit Verbraucher ihre Verträge auch im Internet so einfach wie möglich kündigen können, muss dort künftig ein "Kündigungsbutton" vorhanden sein.

Sollten sich nun besonders aufdringliche Firmen ständig mit Anrufen melden, hat der Gesetzgeber eine weitere Hürde eingebaut. Jetzt darf nur nach einer vorherigen Einwilligung des Verbrauchers geworben werden. Diese Einwilligung muss künftig sorgfältig dokumentiert und mitgeschnitten werden. Auf Nachfrage muss diese vorgelegt werden können. Kommt das Unternehmen seiner Dokumentationspflicht nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

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