Deutschland

Auch ohne "Epidemie von nationaler Tragweite": Spahn plant Verlängerung der Einreisebeschränkungen

Die Inzidenzwerte gehen zurück. Rund 30 Prozent der Deutschen wurden vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird Einreisebeschränkungen verlängern und das Infektionsschutzgesetz anpassen. Die FDP kritisiert den fehlenden "parlamentarischen Kontrollmechanismus".
Auch ohne "Epidemie von nationaler Tragweite": Spahn plant Verlängerung der EinreisebeschränkungenQuelle: www.globallookpress.com © Jens Schicke via www.imago-image

In Großbritannien steigt die Zahl der auf das Coronavirus positiv getesteten Personen erneut an. Schuld soll die Ausbreitung der sogenannten aus Indien stammende "Delta-Variante" des Virus sein.

Auch in Deutschland wird gewarnt, dass die sinkenden Fallzahlen nur kurzfristig seien und sich die Mutation bald hierzulande ausbreiten könnte. Laut RKI-Chef Wieler liegt die Ausbreitung der Delta-Variante in Deutschland bei rund sechs Prozent. Es sei keine Frage, ob Delta die führende Variante des Coronavirus wird, sondern nur wann. Diese Variante sei achtmal ansteckender als das gewöhnliche Coronavirus. Die einschränkenden Coronavirus-Schutzmaßnahmen der Regierung werden nur vorsichtig gelockert.

So wird etwa an der Maskenpflicht im Freien dort festgehalten, wo die Menschen nicht genug Abstand halten können. Noch bis zum 30. September gelten die derzeitigen "Schutzmaßnahmen". Hierunter fallen auch Einreisebeschränkungen. Je nach Land gelten Test- und Quarantänepflichten für Reiserückkehrer. 

Wie die Welt am Sonntag berichtet, werden Union und SPD die Einreisebeschränkungen nicht aufheben. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, hierzu: 

"Wir wollen nächste Woche beschließen, dass Einreisebedingungen, die von Gesundheitsminister Jens Spahn per Verordnung festgelegt wurden, weitergelten können, auch wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht."

Die Regeln sollen nun durch eine Novellierung des Infektionsschutzgesetzes um zwölf Monate verlängert werden. 

Auf der Seite des Auswärtigen Amtes heißt es: 

"Aufgrund der COVID-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Ländern. Bei der Einreise aus Risikogebieten oder auf dem Luftweg besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine Test/Nachweispflicht und eine Quarantänepflicht."

Beförderungsverbote, mit wenigen Ausnahmen, bestehen für Länder mit einer hohen Ausbreitung von Virus-Mutationen. Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem "Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland unter www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen". Grenzverkehr und Durchreise sind hiervon ausgenommen. 

CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke sieht hierin den Schutz vor "globalen Variantengebieten". Dabei handelt es sich nach Fechner nicht um eine Verletzung der Grundrechte: 

"Da es sich hier um sehr kleinteilige Verwaltungsmaßnahmen handelt, ist ein förmliches Gesetz nicht erforderlich."

Verfassungsrechtler sehen dies anders. Der Bundestag bleibt bei den Alleingängen des Gesundheitsministeriums außen vor. Es fehlt die parlamentarische Debatte. Die FDP sieht dies ähnlich und wertet die ausgeweitete Befugnis des Gesundheitsministeriums und damit des Gesundheitsministers Jens Spahns als "höchst problematisch". Es bedarf eines parlamentarischen Kontrollmechanismus. 

Mehr zum Thema -Bundestag verlängert Pandemie-Notlage erneut um drei Monate

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.