Deutschland

"Epidemische Lage" wird in NRW nicht verlängert

Nach Vorabinformationen wird der nordrhein-westfälische Landtag die "epidemische Lage von landesweiter Tragweite" nicht weiter verlängern. Kritik an den Plänen kommt von der SPD. Erst am Freitag hatte der Bundestag die Notlage verlängert.
"Epidemische Lage" wird in NRW nicht verlängertQuelle: www.globallookpress.com © Michael Gstettenbauer

Der nordrhein-westfälische Landtag wird die "epidemische Lage von landesweiter Tragweite" nicht noch einmal verlängern. Darauf haben sich nach dpa-Informationen am Dienstag die Regierungsfraktionen von CDU und FDP verständigt. Damit entfallen ab dem 19. Juni besondere Befugnisse der Regierung. Auch die oppositionelle SPD ist gegen eine Verlängerung.

In Nordrhein-Westfalen greift nur in einer "epidemischen Lage" das Pandemie-Gesetz, dass der Landesregierung außerordentliche Befugnisse zur Bekämpfung der Corona-Krise einräumt. Unter anderem darf die Regierung während einer epidemischen Lage im Notfall per Rechtsverordnung die Verschiebung von Eingriffen im Krankenhaus verlangen, um COVID-19-Patienten versorgen zu können, oder auch medizinische Geräte und Materialien beschlagnahmen.

Die Fraktionschefs Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP) wiesen am Dienstag auf die stark gesunkenen Infektionen hin. Schritt für Schritt könnten nun "Grundrechtseingriffe zurückgenommen werden".

Erst am Freitag hatte der Bundestag dagegen die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" um weitere drei Monate verlängert. Sie wäre sonst Ende Juni ausgelaufen.

Redner von Union und SPD hatten für die Verlängerung geworben. Die Grünen kündigten trotz Kritik ihre Zustimmung an. Abgeordnete von FDP und AfD sowie der Linken wandten sich gegen eine Verlängerung. Die Opposition verband ihre Kritik am Koalitionskurs teils mit Angriffen auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Abgestimmt wurde namentlich – 375 Abgeordnete stimmten mit Ja, 218 mit Nein, sechs enthielten sich.

Die festgestellte Lage gibt der Bundesregierung das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Der Bundestag hatte die "epidemische Lage" erstmals am 25. März 2020 festgestellt und im November verlängert. Ohne die heutige Verlängerung wäre die "epidemische Lage" Ende Juni ausgelaufen. Aus Fraktionskreisen will die dpa erfahren haben, dass es noch vor der Bundestagswahl am 26. September eine Bundestagssitzung zur Frage einer weiteren Verlängerung der Pandemie-Notlage geben soll.

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(rt de/dpa)

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