Deutschland

Bundesregierung verlängert Hilfen für Unternehmen und Kurzarbeitergeld

Die Regierung hat die Verlängerung um drei Monate von Hilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige sowie für den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit will sie den von Pandemie-Beschränkungen betroffenen Betrieben eine "Perspektive über den Sommer" geben.
Bundesregierung verlängert Hilfen für Unternehmen und KurzarbeitergeldQuelle: www.globallookpress.com © HANNO BODE via www.imago-images./www.imago-images.de

Geltende Regelungen über Hilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige sowie zum Kurzarbeitergeld werden verlängert. Die Bundesregierung hat entsprechende Beschlüsse am Dienstag gefasst, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.

Das für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zentrale Hilfsinstrument "Überbrückungshilfe III" wird bis Ende September verlängert. Es wäre sonst Ende Juni beendet worden. In den vergangenen Wochen hatten das Wirtschafts- und das Finanzministerium darüber verhandelt.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, das Instrument bis zum Ende des Jahres beizubehalten. Es werde auch nach dem Lockdown einige Monate dauern, bis die Wirtschaft wieder in Schwung kommt, schätzte er noch im April ein. Nachdem die Infektionszahlen zuletzt deutlich gesunken sind, geht er von einem Wachstum von bis zu vier Prozent in diesem Jahr aus.

Mit der Überbrückungshilfe III bekommen Unternehmen sowie Solo-Selbstständige Zuschüsse zu ihren betrieblichen Fixkosten. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist der jeweilige Kalendermonat in Jahr 2019. Im April hatte die Bundesregierung einen Eigenkapitalzuschuss für solche Firmen beschlossen, welche in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten hatten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legte am Mittwoch eine Verordnung über die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende September vor. Es gehe darum, "Beschäftigungsverhältnisse auch über den 30. Juni 2021 hinaus zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeiden". Konkret geht es um Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden bei Kurzarbeit. Die werden vollständig vom Staat übernommen. Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht – wie sonst vorgegeben – ein Drittel.

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