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Urteil: Querdenker-Anwalt Ludwig muss kein Bußgeld wegen Verstoß gegen Corona-Verordnung zahlen

Trotz einer Verordnung, die die Einreise in das Bundesland nur unter bestimmten Bedingungen erlaubte, war ein Querdenker-Aktivist im vergangenen Jahr nach Mecklenburg-Vorpommern gereist. Die Polizei verwies daraufhin den Aktivisten und seine Kollegen des Landes.
Urteil: Querdenker-Anwalt Ludwig muss kein Bußgeld wegen Verstoß gegen Corona-Verordnung zahlenQuelle: www.globallookpress.com © Sebastian Willnow/dpa

Der Querdenker-Aktivist und Rechtsanwalt Ralf Ludwig muss einen saftigen Strafzettel aufgrund einer unerlaubten Einreise in das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern nicht zahlen, wie der Nordkurier berichtete. Das entschied das Amtsgericht Waren am Freitag. Ludwig war in Begleitung mehrerer Querdenker-Kollegen im November vergangenen Jahres nach Mecklenburg-Vorpommern gereist, um an mehreren Protesten gegen die Corona-Politik der Landesregierung teilzunehmen.

Jedoch schritt die Polizei unter Berufung auf die damals geltende Corona-Verordnung des Bundeslandes ein und verwies die Aktivisten des Landes. Wenig später erhielt er vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1.893,50 Euro wegen seiner mutmaßlich illegalen Einreise. Der Landkreis schickte auch an die anderen Aktivisten ähnliche Strafzettel. Ludwig legte gegen den Bescheid Einspruch ein.

Das Amtsgericht entschied nun, nach etwa einem halben Jahr, dass das ursprüngliche Einreiseverbot gesetzwidrig war. Die damaligen gesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz hätten eine solch harte Maßnahme wie ein Einreiseverbot nicht gedeckt. Zu den Argumenten des Rechtsanwaltes von Ludwig, Friedemann Däblitz, – Ludwig selbst war vom persönlichen Erscheinen vor Gericht entbunden worden – erklärte der Amtsrichter:

"Es gibt da tatsächlich einige Ungereimtheiten. Ich teile Ihre rechtlichen Bedenken und würde die Einstellung des Verfahrens vorschlagen."

Zusätzlich zur Feststellung der Unwirksamkeit des Bußgeldes werden auch noch die Kosten und Auslagen des Beschuldigten von der Staatskasse übernommen. Jedoch handelt es sich bei dem Urteil nicht um einen Freispruch, auf den der Verteidiger ursprünglich bestanden hatte, sondern um eine Einstellung des Verfahrens. Der Richter habe eine Signalwirkung vermeiden wollen. Zudem hätten sich die Querdenker-Aktivisten provozierend verhalten, was Ludwigs Anwalt damit erklärte, dass sich sein Mandat gegen "Unrecht" gewehrt habe. Däblitz erklärte dem Nordkurier zum Urteil:

"Es ist schon ein Erfolg. Trotzdem bleibt für mich die Frage, warum der Richter den letzten Schritt nicht gehen wollte."

Auch Ludwig zeigte sich insgesamt zufrieden mit dem Resultat des Verfahrens:

"Das war jetzt die erste Etappe zur Aufarbeitung der Geschehnisse vom November 2020. Weitere Verfahren stehen noch an. Am Ende muss aufgeklärt werden, welche Rolle damals die Staatskanzlei der Ministerpräsidentin spielte. Welcher politische Druck im Hintergrund auf Polizei und Gerichte aufgebaut worden ist."

Im Dezember hatte Ludwig erklärt, dass die Affäre "Konsequenzen auf höchster Ebene" haben werde. Ihn würde nicht einmal wundern, wenn Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zurücktreten müsste.

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