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Tödlicher Messerangriff in Dresden: Lebenslange Haft für islamistischen Gefährder

Nach der tödlichen Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden ist der 21-jährige Syrer Abdullah A. heute zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Laut Urteil handelte der Angeklagte aus einer radikal-islamistischen und homophoben Gesinnung heraus.
Tödlicher Messerangriff in Dresden: Lebenslange Haft für islamistischen GefährderQuelle: www.globallookpress.com © Robert Michael / dpa

Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Dresden sei der Syrer des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der 21-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Es wurde zudem eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wäre die oft angwendete Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Das Gericht ordnete eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt an – diese muss zu gegebener Zeit geprüft werden. Die Richter folgten damit den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht plädiert – wegen der nötigen "Nachreife" ihres zur Tatzeit 20 Jahre alten Mandanten.

Der heute 21-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts am 4. Oktober 2020 in der Dresdner Innenstadt ein homosexuelles Paar von hinten niedergestochen. Einer der Männer – ein 55-Jähriger – starb, sein Lebenspartner überlebte schwer verletzt. Laut Urteil handelte der Angeklagte aus einer radikal-islamistischen und homophoben Gesinnung heraus.

In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt Marcel Croissant am Donnerstag angeführt, dass die beiden angegriffenen Männer aus Nordrhein-Westfalen arg- und wehrlos gewesen wären, die Tat daher heimtückisch und kaltblütig war, die Beweggründe verachtenswert. Croissant fügte hinzu: 

"Es war nicht nur ein Angriff auf zwei Menschen, sondern auf uns alle, auf die Freiheit und demokratische Gesellschaft."

Die "islamistisch-dschihadistischen" Überzeugungen seien beim Ageklagten A. tief verwurzelt und bestimmen nach wie vor sein Leben. Daher sei die Gefahr sehr hoch, dass er bei entsprechender Möglichkeit weitere Gewalttaten bis zur Tötung von Menschen begehe.

A. war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen und hatte Asyl beantragt. 2019 wurde ihm der Status als Flüchtling aufgrund seiner Straftaten aberkannt. Er hat jedoch einen Duldungsstatus und konnte nicht nach Syrien abgeschoben werden.

Bereits 2018 war er vom Oberlandesgericht Dresden wegen Anleitung "zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem sah es das Gericht damals als erwiesen an, dass A. Mitglieder für den "Islamischen Staat" (IS) angeworben hatte. Nach Attacken auf Vollzugsbeamte wurde die damalige Strafe später noch verschärft.

Die Behörden hatten ihn seit August 2017 als islamistischen Gefährder angeblich "auf dem Schirm". Ende September 2020 war er unter strengen Auflagen entlassen worden. Der 20-Jährige stand unter Führungsaufsicht, zudem wurde er damals auch "nachrichtendienstlich observiert".

Doch nur wenige Tage nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis kam es zu der Messerattacke. Zunächst konnte er unerkannt entkommen, doch knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Innenstadt Dresdens gefasst. 

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(rt/dpa)

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