Trägt Kanzlerkandidatin Baerbock ihren offiziellen Titel als "Völkerrechtlerin" rechtmäßig?
Annalena Baerbock hat nach eigenen Angaben von 2000 bis 2004 Politikwissenschaft auf Diplom in Hamburg studiert. Allerdings hat sie das Studium nie abgeschlossen, sondern ist nach ihrem in Deutschland nicht als berufsqualifizierenden Abschluss geltenden Vordiplom nach London gegangen. Dort hat sie dann zwei Semester lang "Public International Law" studiert. Schon hier tauchen erste Fragen auf.
Denn zum Zeitpunkt ihres zehnmonatigen Studiums an der London School of Economics (LSE) galt für deutsche Bewerber "Diplom, Staatsexamen oder Magister mit guten Noten" als Voraussetzung, um einen "Master of Laws" zu absolvieren. Baerbock verfügt aber bis heute weder über einen Diplom- noch Magisterabschluss oder ein Staatsexamen. Das alles hindert sie aber nicht daran, regelmäßig zu behaupten, dass sie "Völkerrechtlerin" sei, und so steht es auch auf ihrer Seite als Bundestagsabgeordnete:
Doch die Definition von "Völkerrechtler" ist so kurz wie eindeutig: "Jurist, der auf Völkerrecht spezialisiert ist". Um als Juristin gelten zu können, hätte sie jedoch mindestens ein erstes juristisches Staatsexamen abschließen müssen. Doch das hat sie nicht. Besonders für Furore sorgte in diesem Zusammenhang ein kürzlicher Auftritt von ihr und ihrem in Philosophie promovierten Co-Bundesvorsitzenden der Grünen beim NDR. Dort erklärte sie, aus welch unterschiedlichen Welten sie kämen:
"Vom Hause her kommt er [Habeck], Hühner Schweine, Kühemelken, ich komme eher aus dem Völkerrecht."
#Baerbock erklärt in ihrer ganz eigenen Bescheidenheit #Habeck zum unqualifizierten Schweinehirten & sich selbst -nach 2 (!) Semestern International Law- zur Völkerrechtsexpertin = #BaerbockforKanzlerin. PS: Unbezahlbar ist dabei Habecks Gesichtsausdruck während ihrer Äußerung🤣 https://t.co/1MdCI4upDq
— Florian Warweg (@FWarweg) May 14, 2021
In diesem Kontext entwickelte sich daraus eine Debatte, ob die Kanzlerkandidatin der Grünen sich tatsächlich zu Recht "Völkerrechtlerin" nennen darf.
Wer hat #Baerbock denn gezwungen, jahrelang so zu tun als hätte sie einen BA-Abschluss in Hamburg gemacht, obwohl es recht einfach nachprüfbar ist, dass dies nachweislich nicht der Fall ist... pic.twitter.com/1DH7iyHUSp
— Florian Warweg (@FWarweg) May 15, 2021
Im Verlauf dieser Debatte kam zudem zum Vorschein, dass Baerbock als Bundestagsabgeordnete falsche Angaben über ihr Studium in Hamburg getätigt hatte: So behauptete sie beispielsweise 2013 als frisch gewählte Bundestagsabgeordnete, sie habe in Hamburg Jura studiert, was nachweislich nicht stimmt.
Vor diesem Hintergrund wollte RT-DE-Redakteur Florian Warweg auf der Bundespressekonferenz am 17. Mai wissen, wie das Innenministerium (das Bildungsministerium war an diesem Tag nicht anwesend) die Rechtmäßigkeit des Titels der Kanzlerkandidatin der Grünen einschätzt:
FRAGE WARWEG:
Derzeit gibt es eine politisch mediale Debatte über die Frage, ob die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, auf der Basis eines Vordiploms in Politikwissenschaften und zweier Semester Public International Law offiziell den Titel Völkerrechtlerin tragen darf, wie sie es ja bisher tut. Da würde mich interessieren: Wie ist denn die Einschätzung des Innenministeriums zu der Causa?
DR. WEDE:
Zu der Frage haben wir keine Einschätzung.
ZUSATZFRAGE WARWEG:
Könnten Sie da etwas nachliefern?
DR. WEDE:
Wir werden gegebenenfalls etwas nachliefern, wenn es dazu etwas zu sagen gibt.
Mehr zum Thema - Baerbock bei Anne Will: Dauerwerbesendung für die Musterschülerin
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.