Deutschland

Nur Vollgeimpfte oder negativ Getestete: Berlins Außengastronomie und Bäder sollen öffnen

Die Zahl der Corona-Fälle sinkt, Corona-Maßnahmen sollen gelockert werden. Die Gaststätten in Berlin könnten kurz vor Pfingsten ihre Biergärten öffnen. Auch die Berliner Bäder sollen am 21. Mai mit der Saison starten. Doch Corona-Tests oder Vollimpfung sind Pflicht.
Nur Vollgeimpfte oder negativ Getestete: Berlins Außengastronomie und Bäder sollen öffnenQuelle: www.globallookpress.com © Michael Weber / imageBROKER.com

Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz sinkt bundesweit unter 100. So auch in Berlin. Nun sollen die im Zuge des Corona-Lockdowns verhängten Maßnahmen gelockert werden. Kurz vor Pfingsten sollen in der Hauptstadt die Außengastronomie und die Bäder öffnen – vorausgesetzt die Sieben-Tage-Inzidenz bleibt bis dahin stabil unter 100.

Weitere Voraussetzung für den Genuss eines Bieres im Garten von Cafés oder Restaurants: Gäste müssen einen negativen Corona-Test oder eine Vollimpfung nachweisen. In den Innenräumen dürfen Gaststätten weiterhin niemanden bewirten. Für die Hotels in der Hauptstadt sind ebenso noch keine Öffnungsschritte geplant.

Auch elf Frei- und Sommerbäder in Berlin sollen kurz vor Pfingsten, bei weiterhin niedrigen Inzidenzzahlen und unter Hygieneauflagen, öffnen dürfen. "Im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte ist ein verpflichtender negativer Corona-Test Voraussetzung zum Besuch eines Frei- und Sommerbades", heißt es in einer Mitteilung der Bäder-Betriebe. Zudem würde das "bewährte System mit den Zeitfenstern" erneut zur Anwendung kommen. Kinder bis zu zwölf Jahren haben freien Eintritt während der Sommerferien.

Mehr zum Thema - Mehrere Bundesländer kündigen Öffnung für Touristen an – zum Teil nur für Geimpfte

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.