Deutschland

Bürgermeister Müller beleidigt? Wohnung einer Berlinerin rechtswidrig durchsucht

Eine Frau kritisierte die Migrationspolitik der Stadt Berlin. Da erstattete der Regierende Bürgermeister Anzeige. Michael Müller (SPD) fühlte sich beleidigt. Es folgte eine Wohnungsdurchsuchung bei der Berlinerin – eine rechtswidrige Aktion, wie nun ein Gericht feststellte.
Bürgermeister Müller beleidigt? Wohnung einer Berlinerin rechtswidrig durchsuchtQuelle: www.globallookpress.com © Jörg Carstensen / dpa

Karina F. muss sich so über die Migrationspolitik der Hauptstadt geärgert haben, dass sie kurzerhand entschied, in sozialen Netzwerken ein Post darüber abzusetzen. Sie nahm ein Bild des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD), das sie beim Kurznachrichtendienst Twitter gefunden hatte, und veröffentlichte es am 14. April 2019 auf ihrem Facebook-Profil.

Fast zehn Monate später werden deshalb mehrere Beamte des Landeskriminalamtes mit einem Durchsuchungsbeschluss an ihrer Wohnungstür "hämmern" und sie "aus dem Schlaf reißen". Diese Situation schilderte sie nun gegenüber der Tageszeitung Die Welt.

Berlins Regierender Bürgermeister hatte nämlich wenige Tage nach ihrer Facebook-Veröffentlichung Justiz und Polizei in Gang gesetzt. Beim Leitenden Oberstaatsanwalt von Berlin hatte der SPD-Politiker dem Bericht der Welt zufolge persönlich einen Strafantrag gegen F. gestellt.

Das Bild, das die Berlinerin auf Facebook veröffentlichte, war verfremdet worden und zeigte Müller mit einem weißen Schild in der Hand. Darauf stand: "Alle nach #Berlin." Auf dem Original-Foto posierte Müller mit einem Schild mit der Aufschrift "Kältebus rettet Leben". 

Unter dem zum Teil nachbearbeiteten Foto stand noch Folgendes:

"Bürgermeister Müller von #Berlin will alle #Bootsflüchtlinge und zeigt damit ein absolutes Desinteresse, was in der Hauptstadt gerade vor sich geht. Egal ob letztes Wochenende 1000de Menschen wegen der explodierenden Mietpreise auf die Straße gehen. Er will sie alle! #NiewiederSPD."

Ihr Beitrag wurde danach in einigen Medien thematisiert, weil auch ein brandenburgischer AfD-Kreisverband das nachbearbeitete Foto mit dem SPD-Politiker via Kurznachrichtendienst Twitter und Facebook weiterverbreitet hatte. Damals sagte Müller gegenüber Medien, dass er gegen diesen "Fake-Eintrag" juristisch vorgehen wolle. Karina F. soll davon aber nichts mitbekommen haben, wie sie gegenüber der Zeitung sagte.

Müller hatte demnach jedoch bereits den Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach um strafrechtliche Prüfung gebeten und einen Strafantrag gestellt. Es ging um den "Anfangsverdacht der üblen Nachrede", zitierte die Welt aus der Akte. Nach rund einer Woche wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Berliner Behörden hätten laut Bericht zunächst über Monate nach der wahren Identität der Frau geforscht, denn sie hatte den Facebook-Beitrag über einen Aliasnamen veröffentlicht – "Karina Fitzi". Danach ordnete ein Ermittlungsrichter eine Durchsuchung an.

Gegenüber der Zeitung schilderte die Frau nun, wie sie zunächst dachte, dass sich die fünf Beamten bei der Razzia in der Tür geirrt hätten. Doch der Durchsuchungsbeschluss galt tatsächlich ihr. Und er war rechtswidrig, wie nun das Landgericht feststellte. Karina F. hatte nach dem Vorfall Beschwerde einlegt. Bei der Razzia wurden zwei Handys und zwei Tablets von ihr beschlagnahmt. 

Die Richter führten in ihrer Begründung demnach auf, dass es sich bei dem Beitrag von Karina F. um eine einfache Meinungsäußerung handele. Ihre Äußerung würde "die Herabwürdigung des Gegenübers nicht überschreiten", zitierte die Welt die Richter. Weder wegen des Verdachtes der üblen Nachrede noch wegen eines anderen Beleidigungsdeliktes liege "der erforderliche einfache Tatverdacht als Voraussetzung einer Durchsuchungsanordnung vor".

Die Landeskasse Berlin muss nun die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Vom Regierenden Bürgermeister gab es gegenüber der Welt kein Kommentar zum Fall. 

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