Deutschland

Bundesinstitut für Risikobewertung verliert Klage gegen Veröffentlichung von Glyphosat-Risiken

Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klage gegen die Veröffentlichung eines Gutachtens über die Krebsrisiken von Glyphosat zurückgewiesen. Kläger war das dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstellte Bundesinstitut für Risikobewertung.
Bundesinstitut für Risikobewertung verliert Klage gegen Veröffentlichung von Glyphosat-RisikenQuelle: AFP © Jean-Francois Monier

Der Einsatz des möglicherweise krebserregenden Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat ist höchst umstritten, in der EU jedoch weiterhin zulässig, da die Bundesregierung im Jahr 2017 hierfür die Zustimmung erteilte. Dies erfolgte seinerzeit unter dem damaligen Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), der dem entgegen dem Kurs der Bundesregierung im Alleingang zugestimmt haben soll. Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sah vor, den Einsatz glyphosathaltiger Pestizide einzuschränken und "so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden".

Seither sind unterdessen der Bundesregierung offenbar die Bemühungen um eine Verheimlichung von Studien über die mit dem Einsatz verbundenen Gesundheitsrisiken sehr viel Steuergeld wert, wie die Vorgänge um die Veröffentlichung eines Gutachtens zu Krebsrisiken nahelegen. Trotz der kostspieligen Anstrengungen zur Verhinderung der Verbreitung von Informationen hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nun aber in zweiter Instanz den juristischen Streit gegen die Transparenzplattform FragDenStaat verloren.

Im Jahr 2019 hatte das Portal FragDenStaat mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Stellungnahme des Instituts zu möglichen Gesundheitsgefahren durch das Unkrautgift Glyphosat angefordert. In dem Papier fasst das BfR Studien der Internationalen Agentur für Krebsforschung über Glyphosat zusammen. Bereits auf Seite 2 geht es um Untersuchungen, die auf eine Kanzerogenität des Unkrautvernichtungsmittels schließen lassen.

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Wohl weil diese Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist, hat die Plattform das Gutachten veröffentlicht. Mit Verweis auf das Urheberrecht hat das BfR jedoch eine Veröffentlichung der Informationen zum krebserregenden Unkrautvernichtungsmittel verboten. Das Dokument ist aktuell weiterhin öffentlich. FragDenStaat verweist darauf, dass sämtliche Werke, die vom Staat und somit mit Steuergeldern erstellt werden, gemeinfrei und folglich vom Urheberrecht ausgeschlossen sind. Das BfR sieht dies jedoch anders und klagte bereits zuvor gegen den MDR, da der Sender kritisierte, dass das BfR Hinweise auf Krebsbefunde verharmlost und dazu entsprechende Dokumente auf seiner Internetseite veröffentlicht hatte. Zwischenzeitlich warfen Europaabgeordnete der Grünen, der Sozialdemokraten und der Linken dem Bundesinstitut für Risikobewertung vor, bei der Prüfung zur beantragten Neuzulassung des umstrittenen Pflanzengifts wortwörtlich aus einem Papier von Monsanto abgeschrieben zu haben.

Das dem Landwirtschaftsministerium heute unter Leitung von Julia Klöckner (CDU) unterstehende Bundesinstitut erhält öffentliche Mittel zur Erfüllung des Hauptauftrages, auch den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Hierzu zählen Fragen der Lebensmittel- und Produktsicherheit, Kontaminanten in der Nahrungskette und Tierschutz sowie ausdrücklich auch die Prüfung möglicher Gesundheitsgefahren durch Glyphosat. Nachdem FragDenStaat jedoch ebensolche Informationen veröffentlicht hatte, leitete das Bundesinstitut rechtliche Schritte dagegen ein und schickte eine Abmahnung an den Verein Open Knowledge Foundation, den Betreiber der Plattform FragDenStaat.

Dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des OLG zufolge durfte das von der Initiative angeforderte Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Internet veröffentlicht werden (Aktenzeichen 6 U 146/20), da dies keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Hiermit bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgerichtes Köln. Eine Revision ist nicht mehr zugelassen.

Die Transparenz-Organisation begrüßt die Entscheidung und betont, dass der regelmäßige Versuch, die Veröffentlichung von Dokumenten mit Hilfe des Urheberrechts zu unterbinden, ein Skandal ist. Skandalös erscheint auch, dass das Bundesinstitut große Summen an Steuergeldern für den gegenteiligen Zweck seiner vorgegebenen Ziele verwendet. Für die gerichtliche Vertretung durch Anwälte der internationalen Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz zahlte das BfR aus Steuergeldern bereits bis zum Jahr 2018 knapp 80.000 Euro, wie aus einer schriftlichen Anfrage der Bundestagsabgeordneten Anke Domscheit-Berg (Die Linke) hervorging. Bis heute sind es laut FragDenStaat mehr als 100.000 Euro. Dieser Fall ist nur einer von vielen, in denen versucht wurde, mit Hilfe des Urheberrechts die Information der Öffentlichkeit zu unterbinden. Jetzt müsse die Bundesregierung endlich das Urheberrecht anpassen, um zum Schutz der Informationsfreiheit klipp und klar zu machen, dass amtliche Dokumente keinen Urheberrechtsschutz genießen, teilte FragDenStaat auf Twitter mit. FragDenStaat ist ein im Jahr 2011 gegründetes Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland. Über die Webseite der Organisation können Bürger Informationsanfragen stellen.

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